Frage an Klaus-Peter Hesse von Lutz R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hesse,
auch im vergangenen Winter gab es auf fast allen Hamburger Radwegen, insbesondere auf Hauptstraßen, keinen Winterdienst. RadfahrerInnen müssen in diesem Fall auf der Fahrbahn fahren und die "aus Sicherheitsgründen" angeordnete Radwegebenutzungspflicht wird unwirksam. Man fragt sich deshalb, warum das Radfahren auf der Fahrbahn im Winter keine außergewöhnlich hohe Gefahr darstellt (denn die Behörden halten die Benutzbarkeit der "sicheren" Radwege für nicht notwendig), während dies in den Schneefreien Monaten der Fall sein soll.
Es geht mir dabei weniger um den ungenügenden Winterdienst, als um die allem Anschein nach rechtswidrigen Anordnungen von Radwegebenutzungspflichten. Offensichtlich wurden diese in Hamburg pauschal und ohne Nachweis, dass durch die Radwegebenutzung die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht wird, angeordnet. Dieser Nachweis ist aber für eine solche Anordnung zwingend erforderlich!
Obwohl der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört, weil er dort erwiesenermaßen(!) sicherer fährt, als auf Radwegen (vgl. § 2 StVO, BVerwG Az. 3 C 42.09, Forschungsbericht BASt 262), bleiben diese, meiner Ansicht nach rechtswidrigen, Anordnungen in Hamburg weiterhin bestehen. Woran liegt das?
Die Unfallgefahr für Radfahrer auf Radwegen ist bis zu 12 mal größer, als auf der Fahrbahn (Quelle: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 173; BASt)! Es gehört zu den Pflichten der Straßenverkehrsbehörden, diese Tatsache zu berücksichtigen und für maximal mögliche Verkehrssicherheit zu sorgen. Das bedeutet, sofern keine gegenteiligen Fakten vorliegen, verstößt der behördlich angeordnete Zwang, Radwege zu benutzen, gegen geltendes Recht!
Wie steht die Hamburger CDU der Klärung dieser, für die Verkehrssicherheit wichtigen Frage, gegenüber? Gab es bereits entsprechende Initiativen? Sind welche geplant?
Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß,
Lutz Räbsch
Sehr geehrter Herr Räbsch,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 04. April 2013. Die Radwegebenutzungspflicht ist ein seit mehreren Jahren viel diskutiertes Thema. Hierzu werden insbesondre vom ADFC und dem ADAC verschiedene Positionen vertreten. Aus meiner Sicht ist die generelle Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht der falsche Weg. Vielmehr bedarf ist einer genauen Prüfung im Einzelfall, ob und inwieweit eine Aufhebung der Benutzungspflicht rechtlich erforderlich und der Verkehrssicherheit zuträglich ist. Ich habe mich bereits im Jahr 2010 mit einer kleinen schriftlichen Anfrage an den Senat gewandt (Drucksachennummer 19/7988), um den Umsetzungsstand der Anordnungen zur Schilderbeseitigung bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen zu überprüfen. Aus der Antwort des Senates wird ersichtlich, dass die Bezirke für die Entfernung der Verkehrszeichen zuständig sind. Ob und inwieweit die Bezirke der Anordnung zur Beseitigung der Verkehrszeichen mittlerweile nachgekommen sind, ist mir derzeit nicht bekannt.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse