Frage an Klaus-Peter Hesse von Christian S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hesse,
können Sie mir erklären, warum die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg mit dem Slogan wirbt: "Radweg benutzen ... ist doch klar!"? Die Radwege in Hamburg sind doch größten Teils nicht benutzbar!
Die Straßenverkehrsordnung (Novelle von 1998) sagt aus, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren und die Benutzung der Radwege nur angeordnet werden darf, wenn der Radverkehr dort sicherer geführt werden kann. Sie haben selbst gesagt, dass die Anordnung der Benutzungspflicht für Radwege in Hamburg an vielen Stellen rechtswidrig ist.
Da Sie neuerdings eine ganzheitliche Verkehrspolitik betreiben wollen - so haben Sie es hier zumindest erklärt - sollte die Polizei lieber den Autofahrern erklären, warum Radfahrer oftmals auf der Fahrbahn fahren dürfen. Denn hier ist die Nötigung durch den Autoverkehr gegenüber Radfahrern an der Tagesordnung. Die Merzahl der Fahrradfahrer benutzt übrigens nicht benutzungspflichtige Radwege, obwohl dies gefährlicher ist, als die Fahrbahn zu benutzen, weil sie ihre Rechte gar nicht kennen. Die Kampagne geht also genau in die verkehrte Richtung. Eine Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer über die Benutzungspflicht von Radwegen und das Recht die Fahrbahn zu benutzen wäre sicher notwendiger.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schacht
Sehr geehrter Herr Schacht,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Radverkehrspolitik der CDU.
Der Slogan, auf den Sie sich in Ihrer Mail beziehen, diente nach Auskunft durch die Polizei als „Aufhänger“ auf einem Plakat, um mit den Bürgern über das Thema „Radwegebenutzungspflicht“ ins Gespräch zu kommen. Es handelte sich weder um einen generellen „Werbeslogan“ noch um eine „Kampagne“, sondern hatte ausschließlich das Ziel, auf ein bestimmtes Thema - hier die Radwegebenutzugspflicht - hinzuweisen. In den dadurch initiierten Gesprächen wurden die Bürger (Radfahrer und Autofahrer) über ihre Rechte und Pflichten informiert, die im Zusammenhang mit der „Radwegebenutzungspflicht“ stehen. Damit wurde Ihrem Wunsch entsprochen, auch Autofahrer über die Rechte von Radfahrern zu informieren.
Ich möchte zudem anmerken, dass ein Großteil der Radfahrer in Hamburg die vorhandenen Radwege unabhängig von angeordneten Benutzungspflichten oder
baulichem Zustand benutzt, da sie sich dort sicherer fühlen. Insoweit stellen bauliche Radwege ohne Benutzungspflicht ein ergänzendes Serviceangebot dar, das von einer breiten Masse der Fahrradfahrer auch regelmäßig genutzt wird. Insofern trifft Ihre Behauptung, nicht benutzungspflichtige Radwege seien per se gefährlicher als das Fahren auf der Fahrbahn, nicht auf alle Verkehrsteilnehmer zu.
Die Polizei mit ihrer Fahrradstaffel wird auch in Zukunft ihren Anteil daran haben, dass die Verkehrssicherheit in unserer Stadt zunimmt!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse