Frage an Klaus-Peter Hesse von Dr. Frank B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hesse,
mit dem Antrag "Betr.: Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen" (Bürgerschaftsdrucksache 18/4342) fordern Sie den Senat auf, in Hamburg die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit in Ausnahmefällen auch in Tempo 30-Zonen Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet bzw. beibehalten werden können.
Das ist - rein menschlich gesehen - ein sehr sympatischer Vorschlag.
Nur ist er leider völlig überflüssig, weil die einschlägige Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen - Stand 2001 - R-FGÜ 2001 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen FGÜ in Tempo 30-Zonen nicht verbietet, sondern (zutreffend) für in der Regel entbehrlich erklärt. Das läßt noch genügend Raum für gut begründete Ausnahmen.
Mit dem Antrag setzen Sie sich auch in Widerspruch zu Ihrer Forderung, den Schilderwald zu lichten.
Schließlich verlangen Sie mit Ihrem Antrag vom Senat eine Verletzung des Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Deshalb meine folgenden Fragen:
1. Weshalb genügt Ihnen die Regelung der R-FGÜ 2001 nicht?
2. Meinen Sie, die Verhältnisse in Hamburger Tempo 30-Zonen seien so grundverschieden von den Verhältnissen in den Tempo 30-Zonen anderer deutscher Großstädte, daß es einer Hamburger Regelung bedarf?
3. Meinen Sie, die Straßenverkehrsbehörden hätten ihre Entscheidungen bisher nicht ausführlich genug erklärt bzw. ihre Beurteilungsspielräume entweder nicht erkannt oder nicht mutig genug genutzt?
4. Meinen Sie, die Hamburger Polizei begönne als Straßenverkehrsbehörde nach 5 Jahren ruhiger Umsetzung der R-FGÜ 2001 plötzlich mit der aktionistischen Umsetzung und ließe am Ende keine FGÜ in den Tempo 30-Zonen, wenn Sie auf Ihren Antrag verzichten?
5. Könnte es nicht auch sein, daß bei zuviel Einfluß der Eltern oder Anwohner überflüssige und im Zweifel die Sicherheit des Straßenverkehrs vermindernde Verkehrszeichen um des lieben Friedens willen stehen bleiben?
6. Wäre es nicht besser, gerade in Tempo 30-Zonen so viele Schilder wie möglich abzubauen, um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer wieder von den Verkehrszeichen auf die Mitmenschen zu lenken und die Fahrzeugführer so zu verunsichern, daß sie automatisch höchstens 30 km/h fahren?
Ich frage dies, weil ich in "meiner" Tempo 30-Zone im Umkreis von 500 Metern noch immer mindestens fünf FGÜ habe, von denen mindestens einer überflüssig und - wegen ständigen Falschparkens im nahen Umfeld - auch gefährlich und einer mangels korrekter Beleuchtung zumindest mit Vorsicht zu genießen ist. Ich kann Ihre Vorbehalte gegen das in dieser Sache nicht besonders hektische Verwaltungshandeln nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Bokelmann
Sehr geehrter Herr Dr. Bokelmann,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich leider erst heute beantworten kann, da ich eine Woche nicht in Hamburg war.
Der heute in der Bürgerschaft zur Abstimmung stehende Antrag "Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen" (Drucksache 18/4342) ist aus unserer Sicht politisch notwendig, da es bisher in Hamburg keine Ausnahmen von der Regel gab. So musste sich zum Beispiel erst der Elternrat der Albert-Schweitzer-Schule über eine Petition an die Bürgerschaft im letzten Jahr für den Erhalt eines Zebrastreifens einsetzen. Auch andere Initiativen sind in den letzten Jahren regelhaft an der Hamburger Praxis gescheitert. Unser Antrag soll daher den politischen Willen deutlich machen, in Zukunft ergebnisoffener zu prüfen.
Dieser Antrag steht aus meiner Sicht auch nicht im Widerspruch zu unserer Forderung den Schilderwald zu lichten. Er soll vielmehr dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche in begründeten Fällen gewährleistet ist.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir den aus Ihrer Sicht gefährlichen Fußgängerüberweg aus Ihrem Umkreis von 500 Metern benennen würden, so dass ich mich für eine Überprüfung einsetzen kann.
Ich verweise Sie zudem auch auf meine Antwort an Herrn Märtens, der mich zum leichen Sachverhalt befragt hat und stehe Ihnen selbstverständlich auch für telefonische Rückfragen (Tel. 53320177) zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft