Frage an Klaus-Peter Hesse von Dr. Hans B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hesse,
Ihre Forderung nach "freier Fahrt auf der A 7" hat mich sehr irritiert. Ist denn ein Tempo von 120 km/Std. in Ihren Augen wirklich "zuckeln"? Fallen wir zurück in die Ära der freien Fahrt für freie Bürger? Oder ist die Bemerkung, dass es "keinen Bedarf für irgendwelche Lärmschutzvorkehrungen" geben müsse, nur in einem unbedarften Moment unreflektiert geschehen? Falls Ihre Position allerdings vollkommen ernsthaft gemeint ist, stellt sie einen enormen Zynismus gegenüber den hier lebenden betroffenen Menschen dar! Denn gerade die nächtlichen Szenarien an der A 7 sind geprägt durch ständig steigenden Lkw-Verkehr, aufheulende Motorräder, entsprechende Abgasemissionen, vibrierende Häuser, und jetzt sollen also noch die Lärmreserven der Pkw aktiviert werden.
Sie sind doch darüber informiert, dass hier Menschen leben müssen. Betreiben Sie bitte keine Politik, die die Lebensbedingungen noch weiter verschlechtert statt endlich grundlegende Abhilfe zu schaffen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Hans Breil
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CDU steht für eine Verkehrspolitik ohne ideologische Scheuklappen. Wir wollen flüssigeren Verkehr dort, wo er ohne Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit möglich ist. Hierbei werden auch die Interessen betroffener Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt. Von freier Fahrt auf der A7 habe ich nie gesprochen, sondern von einer vertretbaren Höchstgeschwindigkeit. Anbei der Antrag, der dieses Missverständnis zufrieden stellend beantworten sollte.
A N T R A G
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Hans-Detlef Roock, Dr. Natalie Hochheim, Henning Finck, Dr. Diethelm Stehr (CDU) und Fraktion
Betr.: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A7
Auf der Bundesautobahn (BAB 7) gibt es Geschwindigkeitsanzeigen, die je nach
Verkehrsdichte den Verkehrsfluss mittels flexibler Geschwindigkeitsbegrenzungen regeln. Auffällig ist, dass auch in den späten Abendstunden und nachts auf den gut ausgebauten Strecken nicht schneller als 120 km/h gefahren werden darf.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. zu untersuchen, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den jeweiligen Streckenabschnitten der A7 möglich ist.
2. die jeweils ermittelte Höchstgeschwindigkeit anordnen zu lassen, soweit die Verkehrslage dies erlaubt.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse