Frage an Klaus-Peter Hesse von Peter R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hesse,
als leidenschaftlicher Radfahrer habe ich mich gefreut, dass sich die CDU Hamburg - nach viereinhalbjähriger Regierungszeit - jetzt auch für die Belange der Radfahrer einsetzen möchte. Leider vermisse ich in bisherigen Stellungnahmen dazu eine Konzeption, und auch Ihre Antwort vom 14.3. auf die Frage von Herrn Marc Pelzer vom 13.3. beschränkt sich in erster Linie auf Vorwürfe an die rot-grüne Vorhängerregierung, ohne selbst eine Perspektive für die Zukunft des Radverkehrs in Hamburg aufzuzeigen.
Deswegen habe ich noch ein paar konkrete Fragen an Sie.
Werden Sie sich dafür einsetzen,
- dass die Radverkehrspauschale, die unter der CDU-Regierung von 4,4 Mio Euro auf 200 000 Euro um über 95 % gekürzt wurde, wieder erhöhet wird?
- dass der Bau von höchst gefährlichen einseitigen Zweirichtungsradwegen, wie er zum Beispiel in der HafenCity geplant und teilweise schon umgesetzt ist, gestoppt wird?
- dass in Zukunft vermehrt Radstreifen auf der Fahrbahn abmarkiert werden, die Radfahrern ein sicheres, zügiges und konfliktfreies Fahren ermöglichen?
- dass zukünftig keine gemeinsamen Rad- und Fußwege mehr ausgewiesen werden bzw. noch bestehende aufgelöst werden, da es hier immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt. Vor allem Kinder und ältere Fußgänger können sich hier oftmals nicht angstfrei bewegen.
- dass bei den so genannten „intelligenten Ampelsystemen“ Fußgänger und Radfahrer bei der Lichtsignalsteuerung als dem Auto gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer behandelt werden, sprich: bei jedem Ampelumlauf Fußgänger und Radfahrer automatisch eine ausreichende Grünzeit bekommen?
- dass das Parken von Autos auf Fahrradwegen in Zukunft konsequent unterbunden wird?
- dass Radwege in Zukunft wieder eine einheitliche Farbgestaltung erhalten und damit von allen Verkehrsteilnehmern als solche auch erkannt werden? Momentan ist bei Neubauten in der HafenCity, an der Messe, am Jungfernstieg oder in der Stresemannstraße Gegenteiliges zu beobachten
- dass der Senat ein bezirksübergreifendes Konzept für ein Alltagsradverkehrsnetz entwickelt, ähnlich dem Veloroutenkonzept der rot-grünen Vorgängerregierung, welches von der CDU gestoppt wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Roether
Sehr geehrter Herr Roether,
vielen Dank für Ihre Mail. Die CDU hat sich bereits seit Jahren für die Belange der Radfahrer eingesetzt, ohne Fehler der Vergangenheit zu wiederholen oder fortzusetzen.
In den letzten zwei Jahren sind durch den CDU geführten Senat bereits einige entscheidende Verbesserungen für Radfahrer beschlossen worden. Allein durch die Feigabe der Parks und Grünanlagen für Radfahrer sind bereits mehr Radwege entstanden als unter der Regierungsverantwortlichkeit von SPD und GAL. Die CDU kann leider nicht alle Fehler der Vergangenheit in der Radfahrpolitik beseitigen. Es fehlt heute auch das Geld, um alle Wünsche zu erfüllen. Dennoch gibt es neben dem bereits in meiner letzten Antwort erwähnten 7 Millionen Euro Sonderprogramm des Senates auch weitere Maßnahmen.
Verbesserungen der Radverkehrsanlagen werden nicht nur durch Maßnahmen aus dem Titel „Förderung des Radverkehrs“ erzielt, sondern grundsätzlich auch bei Investitionsmaßnahmen aus anderen Titeln, wie z.B. Grundinstandsetzung, Unfallstellenbeseitigung, Erschließung oder Neu-, Um- und Ausbau von Straßen. Die Verbesserung der Radverkehrsanlagen ist hier zwar nicht Auslöser der Maßnahme, aber die vorliegenden Mängel an Radwegen werden im Rahmen der Möglichkeiten mit beseitigt.
Sie vermissen zu Recht eine Konzeption, wie Fehler der Vergangenheit vermieden werden sollen und wo gezielt Mittel eingesetzt werden sollten. Sachsen und Berlin sind mit ihren Radverkehrskonzeptionen hierbei schon einen Schritt weiter. Ich bin daher auch gegen eine pauschale Erhöhung der Radverkehrspauschale, da häufig die Mittel nicht effizient eingesetzt wurden. Es ist vielmehr notwendig, gemeinsam mit Verkehrsverbänden den Dialog aufzunehmen und Prioritäten beim Einsatz der Mittel festzulegen. Diese Gespräche führe ich in den nächsten Wochen.
Die CDU Bürgerschaftsfraktion hat in den letzten Wochen Anträge eingebracht, um bereits jetzt schon erste Veränderungen bei der Radverkehrspolitik zu fordern. In diesen Anträgen werden auch Aspekte Ihrer Mail angesprochen. Ich gebe Sie Ihnen hiermit zur Kenntnis:
A N T R A G
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Rüdiger Kruse, Hans-Detlef Roock, Dr. Natalie Hochheim, Henning Finck, Dr. Diethelm Stehr (CDU) und Fraktion
Betr.: Aus alten Fehlern lernen – die Zukunft für Radfahrer gestalten
Die Verkehrspolitik des Senats zielt darauf ab, die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren und damit den Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer ständig weiter zu verbessern.
Für die wachsende Stadt und Metropolregion ist eine gut ausgebaute und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unabdingbar. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Senats – Drucksache 18/2334 vom 31. Mai 2005 – wurden bereits Mittel zur Verbesserung des Verkehrsflusses bereitgestellt, ebenso zur Einrichtung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung – Drucksache 18/2908 vom 20. September 2005.
Ein weiterer wertvoller Schritt ist die bereits in die Bürgerschaft eingebrachte Drucksache 18/3417, mit der der Senat ein 7 Mio. Euro Sonderprogramm zur Beseitigung von Schäden an Straßen und Radwegen auflegt. Die Ergebnisse der Erfassung und Zustandsbewertung von Straßen (vgl. auch Drucksache 18/1082 vom 26. September 2004), sowie das individuelle Bild des Zustandes von Fahrbahnen und Radwegen zeigen jedoch immer noch die Folgen einer jahrzehntelangen Vernachlässigung von Unterhaltung und Instandsetzung.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht
1. den baulichen Zustand der Radwege, die weiterhin benutzungspflichtig bleiben, entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) herzurichten (baulicher Zustand, dauerhaft gesicherte Unterhaltung der Radverkehrsanlagen).
2. an Straßen, auf denen die Benutzungspflicht der Radwege aufgehoben werden muss, die Räumzeiten im Mischverkehr anzupassen oder die Radwege so herzurichten, dass sie der VwV-StVO entsprechen.
3. bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Grundinstandsetzung von Straßen, vor allem bei signalgeregelten Kreuzungen und bei Kreisverkehren, die besonderen verkehrlichen Belange der Fahrradfahrer angemessen zu berücksichtigen.
4. in Zukunft bei wesentlichen Abweichungen von der PLAST 9 wie z.B. bei ausnahmsweise anderer Oberflächenbefestigung von Radwegen die örtlichen zuständige Straßenverkehrsbehörde sowie die für den Fahrradverkehr sprechenden Fachverbände, z.B. ADFC und ADAC, anzuhören.
A N T R A G
der Abg. Klaus-Peter Hesse, Christoph Ahlhaus, Hans-Detlef Roock, Karl-Heinz Warnholz, Elke Thomas, André Trepoll, Bruno Claußen, (CDU) und Fraktion
zu Drs. 18/3462
Betr.: Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in Hamburg
Die ständige Überwachung des Verkehrs durch die Polizei ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Senatspolitik für mehr Sicherheit auf Hamburgs Straßen. Insbesondere Geschwindigkeitskontrollen dienen primär der Prävention und werden daher in mehr als 80 % der Fälle an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken sowie im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Seniorenwohnanlagen zum Schutze schwächerer Verkehrsteilnehmer durchgeführt.
Der Senat hat durch umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit in Hamburg beigetragen. Hierzu gehört auch ein konsequentes Vorgehen gegen Falschparker, die den Verkehr behindern sowie die Suche nach intelligenten verkehrlichen Lösungen im Bereich größerer Baustellen.
Die Akzeptanz der Bevölkerung für eine repressive und konsequente Überwachung des Verkehrs steigt mit der Plausibilität und der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen.
Leider hat sich gezeigt, dass die in diesem Zusammenhang bundeseinheitlich vorgeschriebenen Bußgelder zu niedrig sind, um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten, die Parkzeit teilweise erheblich zu überschreiten oder die fälligen Parkgebühren schlicht nicht zu entrichten. Teilweise sind die Bußgelder niedriger als entsprechende Parkgebühren und zeitigen daher keine ausreichende abschreckende Wirkung.
Allein die Intensivierung der Überwachung erscheint daher nicht als geeignetes Mittel, um die Zahlungsmoral der Parker zu erhöhen und Behinderungen durch Parken in 2. und 3. Reihe, Feuerwehrzufahrten, auf Radwegen, in Bushaltestellen bzw. bei Halteverbot zu reduzieren.
Unter den gegebenen Umständen ist daher zumindest vorerst daran festzuhalten, dass erhebliche Parkzeitüberschreitung auch dazu führen kann, dass das betreffende Fahrzeug abgeschleppt wird. Rechtlich ist dies nicht zu beanstanden. Übermäßig lang geparkte Fahrzeuge stellen nach gefestigter Rechtssprechung eine Störung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung dar, weil durch die lang andauernde Blockierung von Kurzzeitparkflächen deren verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt wird. Jene liegt darin,
knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. Juli 1983). Mittelbar animiert die Blockade von Kurzzeitparkplätzen nämlich zum Parken in zweiter Reihe und anderen direkt den Verkehr behindernden Parkverstößen.
Ungeachtet der rechtlichen Legitimität der Verbringung auf den Verwahrplatz in derartigen Fällen, ist nicht zu übersehen, dass es sich hierbei um eine ungleich härtere Maßnahme als die Belegung mit (geringen) Verwarngeldern handelt. Dennoch muss auch in Zukunft gewährleistet sein, dass Nutzer von bewirtschafteten Parkflächen nicht bewusst Bußgelder einkalkulieren und Parkflächen den ganzen Tag blockieren.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. im Wege einer Bundesratsinitiative auf die Erhöhung der für Parkverstöße vorgesehenen Bußgelder hinzuwirken.
2. Fahrzeuge, die auf bewirtschafteten Parkplätzen abgestellt werden, frühestens nach einer Überschreitung der zulässigen Parkdauer um drei Stunden auf den Verwahrplatz zu verbringen.
3. den Service auf dem Verwahrplatz zu verbessern, indem u.a. auch Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
4. zu prüfen, in wieweit in den Hauptverkehrszeiten an stark frequentierten Baustellen der Verkehr auch mit personeller Unterstützung durch die Polizei flüssiger gestaltet werden kann.
5. an seiner Praxis festzuhalten, Geschwindigkeitskontrollen zu mehr als 80 % an festgestellten Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken sowie im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen durchzuführen.
Ich stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft