Frage an Klaus-Peter Hesse von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hesse,
Sie haben mich anscheinend missverstanden.
Ich erwarte nicht, dass NUR der Ausbau des TOAs gegen Jugendkriminalität ausreichend ist.
Meine Frage war:
Glauben Sie, dass mit sich mit reduzierten Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht die Jugendkriminalität senken lassen würde, oder würden Sie eher vermuten, dass das Jugendstrafrecht in Verbindung mit dem Ausbau des TOAs eher dazu geeignet sei?
Ich danke Ihnen schon vorab, dass Sie auch zu denen gehören, die sich von einer Minderheitenmeinung distanzieren.
B. Uduwerella
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
ich glaube nicht, dass mit reduzierten Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht die Jugendkriminalität gesenkt werden kann. Ich glaube aber, dass wir überlegen müssen, ob es andere sinnvolle Änderungen beim Jugendstrafrecht geben sollte. So bin ich weiterhin der Auffassung, dass bei Volljährigkeit in der Regel das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden sollte. Dies allerdings nur dann, wenn auch Aspekte des Jugendstrafrechts im StGB eingeführt werden. Der interne Meinungsbildungsprozess hierüber ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Es wird sicherlich noch zahlreiche Gespräche vor einer Beschlussfassung geben.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse