Frage an Klaus-Peter Hesse von Barbara U. bezüglich Recht
Der Justizsenator würde gern das Jugendstrafrecht ändern. Zum Glück findet er (noch) keine Mehrheit.
Glauben Sie, daß z.B. ein Richter mit der Einstellung eines Richters, wie z.B. Herrn Schill und ein Staatsanwalt, wie z.B. Herr Kusch mit reduzierten Strafen nach dem Erwachsenenstrafrecht die Jugendkriminalität senken würde oder würden Sie das eher durch das Jugendstrafrecht in Verbindung mit dem Ausbau der Möglichkeit des TOAs vermuten?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
vielen Dank für Ihre suggestive Frage. Der Justizsenator beschäftigt sich genauso wie ich mit notwendigen Änderungen beim Jugendstrafrecht. Dies gehört zu den Aufgaben eines Politikers und die Öffentlichkeit erwartet von uns zu Recht, dass wir uns insbesondere auch zu Fragen von Jugendkriminalität Gedanken machen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Kusch in dieser Frage nicht und werde daher in den nächsten Wochen einen differenzierteren Vorschlag für unseren Landesparteitag erarbeiten. Ob der Ausbau und die Möglichkeiten des TOAs ausreichend sind, daran habe ich zumindest einige Zweifel.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft