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Klaus-Peter Hesse
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Frage von Dr. Rainer L. •

Frage an Klaus-Peter Hesse von Dr. Rainer L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hesse,

dem Hamburger Abendblatt v. 03.08.2005 entnahm ich, daß Sie als Verkehrsexperte der CDU bezeichnet werden und die Initiative für mehr Geschwindigkeitskontrollen in Hamburg ergriffen haben.. Selbstverständlich unterstütze ich die von Ihnen als Verkehrsexperte eingeleitete Initiative, an Unfallschwerpunkten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Sie sind sicher einer Meinung mit mir, daß ein Unfallschwerpunkt definiert ist durch den Quotienten aus Unfallzahl und Fahrzeugfrequenz. Wie ihnen natürlich bekannt ist, muß auch berücksichtigt werden, welchen Anteil an der Unfallzahl Bagatellunfälle und welchen Anteil schwere Unfälle ausmachen. Weiterhin fließt bei Ihrer Beurteilung, ob der vermeintliche Unfallschwerpunkt als Standpunkt für die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitskontrolle in Frage kommt, selbstverständlich mit ein, ob Schulen, Altersheime, Wohnungen und Geschäfte in der Nähe sind oder häufig Fußgänger die die Fahrbahn queren. Autofahrer, die Hamburg über die Neue Elbbrücke anfahren, werden auf der Billhorner Brückenstraße von zwei stationären Geschwindigkeitskontrollen willkommen geheißen. In den letzten drei Jahren vor der Installation der beiden stationären Geschwindigkeitskontrollen, geschahen dort insgesamt 300 Unfälle, d. h. 0.274 Unfall/Tag oder etwa höchstens alle 4 Tage ein Unfall. Täglich fuhren in der Zeit etwa 80.000 Fahrzeuge über die Neue Elbbrücke und Billhorner Brückenstraße stadteinwärts. In vier Tagen also 320.000 Fahrzeuge. Somit ergibt sich eine Unfallhäufigkeit von etwa 1:320.000 Schulen gibt es dort nicht. Altersheime gibt es dort nicht. Wohnungen gibt es dort nicht. Geschäfte gibt es dort nicht. Die Zahl der Fußgänger, die die Straße queren, dürfte gegen 0 gehen.

Sie, als Verkehrsexperte, kennen gewiß die wahren Gründe für Einrichtung und den Erhalt dieser beiden stationären Geschwindigkeitskontrollen, die mir, als nicht Erleuchtetem, bisher verschlossen geblieben sind und daher bitte ich Sie, mich an Ihrem profunden Wissen teilhaben zu lassen.

In Anbetracht der bevorstehenden Neuwahl des Deutschen Bundestages und der damit in Zusammenhang stehenden Beurteilung der Kandidaten und deren Befähigung durch das einfache Volk, erlauben Sie mir bitte die Frage, wie Sie diese hohe Qualifikation als Verkehrsexperte erworben haben und ob möglicherweise auch ich, als einfacher Mensch, eine solche Auszeichnung erwerben könnte? Was müßte ich dafür tun und welche Voraussetzungen mitbringen? Welche Fahrerlaubnisse sind alle nötig? Muß ich Praxis als LKW-, Taxi- oder Busfahrer aufweisen? Muß ich eine jährliche Mindestkilometerleistung im Stadtverkehr nachweisen? Ist eine 40jährige unfallfreie Fahrpraxis ausreichend oder darf auch kein Eintrag in der Verkehrssünderkartei in Flensburg vorliegen? Benötigt man eine Zuverlässigkeitsprüfung, ein Hochschulstudium oder ein polizeiliches Führungszeugnis?

In gespannter Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Lieske

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Lieske,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich freue mich, dass Sie meine Vorschläge unterstützen, vermehrt an Unfallschwerpunkten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Durch schnelles Fahren werden in Deutschland leider weiterhin die meisten Unfälle verursacht.

Bereits bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h sinkt die Überlebenschance eines Fußgängers bei einem Zusammenstoß auf 0 %. Ähnliches gilt aber auch bei 30 km/h Höchstgeschwindigkeit. Wenn ein Fahrzeug mit 30 km/h bei einer Vollbremsung noch unmittelbar vor einem Fußgänger zum Stehen kommen würde, hätte ein Fahrzeug dass an der gleichen Stelle bei gefahrenen 50 km/h die Vollbremsung einleiten würde, beim Zusammenstoß mit dem Fußgänger eine Anstoßgeschwindigkeit von unverändert 50 km/h (potenzierende Anhaltewege).

In der Antwort des Senates auf meine parlamentarische Anfrage ist deutlich geworden, dass in Hamburg bereits vier von fünf Geschwindigkeitsüberwachungen an Unfallhäufungsstrecken stattfinden. Von "Abzocke" kann also, anders als unter SPD und GAL, in Hamburg nicht mehr die Rede sein.

Bei der Entscheidung für die Installation einer fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA) spielt es aus meiner Sicht eine untergeordnete Rolle, ob Schulen, Altersheime, Wohnungen und Geschäfte in der Nähe sind. Diese Anlagen machen dort Sinn, wo man durch eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallschwerpunkten bzw. Unfallhäufungsstrecken beiträgt. Im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Seniorenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen finden in erster Linie mobile Geschwindigkeitsüberwachungen statt.

Der CDU geführte Senat hat die am 20.April 1999 installierte GÜA Bargteheider Straße/Birkenallee am 29.Januar 2003 wieder abgebaut. Die verringerte Verkehrsunfallzahl erforderte glücklicherweise keine weitere dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung. Nur an der Stresemannstraße wurden mit der Änderung der dortigen Verkehrsführung am 04.Juli 2002 in Höhe der Hausnummern 70 und 147 stationäre GÜAs unter der CDU-Verantwortung errichtet.

Die CDU wird weiterhin in Hamburg auch Maßnahmen ergreifen, um den Verkehr flüssiger zu machen. Der "Grüne Pfeil", Tempo 60 auf mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen, punktuelle Ausbauten von Kreuzungen und verkehrsabhängige Ampelschaltungen sind deshalb auch wichtige Elemente unserer Verkehrspolitik. Alle Maßnahmen werden allerdings genau hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit geprüft.

Wir werden weiterhin alles Nötige tun, um die Unfallzahlen in Hamburg noch mehr zu senken. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Geschwindigkeitsüberwachung. Die Autofahrer sollen wissen, dass anders, als unter der SPD und GAL-Regierung, jetzt vermehrt da überwacht wird, wo auch schlimme Unfälle passieren. Geldeinnahme ist für mich und den Senat kein Grund für Geschwindigkeitsüberwachung!

Ich beschäftige mich mittlerweile seit 8 Jahren in der Bürgerschaft und im Verkehrsausschuss mit der Verkehrspolitik und wurde 2004 zum verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion gewählt. Dies ist geschehen, ohne dass ich als "einfacher Mensch" eine jährliche Mindestkilometerleistung nachweisen musste oder gar Praxis als LKW-, Taxi- oder Busfahrer hatte. Ich empfehle auch Ihnen eine Mitgliedschaft in der CDU und freue mich dann auf interessante Diskussionen unter "Verkehrsexperten"...(-:

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft