Frage an Klaus-Peter Hesse von Martin R. bezüglich Verkehr
Thema: Räumen von Radwegen bei Schnee, Eis und Glätte
Sehr geehrter Herr Hesse,
als Alltagsradler möchte ich gerne von Ihnen wissen:
Warum werden benutzungspflichtige Radwege in Hamburg bei Schnee, Eis und Glätte im Gegensatz zu den Fahrbahnen von nicht geräumt?
Wo soll ich als Radfahrer bei vereisten und nicht geräumten Fahrradwegen (von zugeparkten Radwegen mal ganz zu schweigen) dann fahren?
Warum werden unter Ihrer Verkehrspolitik die Radwege in Hamburg (trotz breiter Fahrbahntrassen) immer noch zu Lasten der Gehwege angelegt, wo sich dann Radfahrer und Fußgänger oft in die Quere kommen, statt auf der Fahrbahn einen Radstreifen auszuweisen, der nicht nur sicherer ist, sondern vermutlich auch besser bei Schnee geräumt werden kann?
Und ebenfalls wichtig in diesem Zusammenhang: Warum wird den hamburger Autofahrern nicht kommuniziert, dass man bei einem nicht benutzungspflichtigen Radweg die Fahrbahn benutzen kann? Immer wieder wird man im Alltag von Autofahrern durch hupen und abdrängen „belehrt“!
Ich und viele andere Hamburger Radler warten gespannt auf Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Rosentreter,
sehr geehrter Herr Schümann,
da Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch den gleichen Themenbereich ansprechen, erlaube ich mir, Ihnen gemeinsam zu antworten.
Die Stadtreinigung sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in den letzten sechs Wochen großartig gearbeitet. Angesichts der diesjährigen winterlichen Verhältnisse mit viel Schnee und Eisglätte in ganz Deutschland, die eher als Ausnahmeerscheinung zu betrachten sind, musste - meiner Recherche zu Folge - in Hamburg wie auch anderswo in der gesamten Bundesrepublik entschieden werden, von der Aufnahme eines regelmäßigen Räumdienstes der Fahrradwege abzusehen.
Einen Großteil des Winterdienstes wird ohnehin im Rahmen von jährlichen Ausschreibungen an Fremdfirmen vergeben, um größtmöglich für den Einsatz gewappnet zu sein.
Nach Auskunft der Hamburger Stadtreinigung fallen auf Grund der Einsatzbereitschaft die Kosten für den Winterdienst in jedem Fall an - unabhängig von der tatsächlichen Witterung. Eine Ausnahme gibt es bei den Kosten für das Streugut und für die Entsorgung. Laut Stadtreinigung betragen die Kosten für den Winterdienst auf Radwegen ( inkludiert Schneeräumung und Abstreuen bei Eisglätte) pro lfd. Meter EUR 2,86 (bei einer Streubreite von 1,50 m).
Hamburg ist nicht feindlich gegenüber Radfahrern. Nur in diesem Jahr gibt es eine Ausnahmesituation für alle Verkehrsteilnehmenden. Die StVO ist eindeutig. Dort wo es möglich ist und die Witterungslage es zulässt (ein geräumter und sicher zu befahrender Radweg) ist ein Fahrradweg auch zu nützen. Sollte kein Fahrradweg vorhanden sein oder die Witterungsbedingungen es nicht zu lassen, den Fahrradweg zu nützen, so sind sie zum Fortkommen auf dem Fahrrad darauf angewiesen, die Straße zu befahren. Für Fahrradfahren eigens angelegte Radstreifen auf den Straßen sind dann sinnvoll, wenn sie die Verkehrssicherheit sowohl für den Fahrradfahrer selbst, aber auch für den motorisierten Fahrzeuglenker nicht beeinträchtigen. Dass Autofahrer sie mit „hupen und abdrängen" belehren wollen, ist natürlich nicht richtig und hat mit gegenseitigem Verständnis im Straßenverkehr nichts zu tun. Ebenso ist das Parken von Kraftwagen auf Fahrradwegen nicht akzeptabel. Gemäß der Hamburger Radverkehrsstrategie sollen solche Vorfälle stärker geahndet werden. Sie selbst haben immer die Möglichkeit, solche Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Für Ihre Fragen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse MdHB