Frage an Klaus-Peter Hesse von Klaus-Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hesse;
hat der Veranstalter des sogenannten"zweiten Schanzenfestes" die erforderliche behördliche Genehmigung beantragt und erhalten,oder ist es eine illegale Veranstaltung und ein rechtsfreier Raum? Haben wir wieder zweierlei Recht in Hamburg ,wie damals in der Hafenstraßenzeit?
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. September 2009.
Straßenfeste bedürfen normalerweise einer Genehmigung; eine solche lag für das Schanzenfest am vergangenen Wochenende nicht vor. Das ist zweifellos sehr unbefriedigend und meines Erachtens auf die Dauer auch nicht tragbar.
Auf der anderen Seite bitte ich zu berücksichtigen, dass die Polizei konsequent gegen sämtliche Straftaten eingeschritten ist, die anlässlich des Festes verübt wurden.
Insofern trägt Ihr Vergleich mit der Hafenstraße nicht - mit der Besetzung eines Hauses gehen zwangsläufig Straftaten einher (z.B. Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB, vermutlich auch Sachbeschädigung gem. § 303 StGB etc.).
Die bloße Teilnahme an einem nicht genehmigten Straßenfest ist dagegen keine strafbare Handlung.
Daher war die Polizei rechtlich nicht verpflichtet, das Fest zu räumen. Sie musste vielmehr unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls eine Ermessensentscheidung treffen. Hierbei war auch zu berücksichtigen, dass eine Räumung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Eskalation zur Folge gehabt hätte. Man konnte fast sicher davon ausgehen, dass im Rahmen der zu erwartenden massiven Proteste viele Polizisten und Unbeteiligte zu Schaden kommen würden.
Insofern bin ich letztlich der Auffassung, dass unsere Polizei sich richtig verhalten
hat: massiver Einsatz gegen Straftäter, Zurückhaltung gegenüber friedlich Feiernden.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft