Frage an Klaus Mindrup von Marlies H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Meine Frage gehört ebenso in die Rubrik Justiz und Soziales, vor dem Hintergrund einer ungerechtfertigten, dennoch richtlich bestätigten Räumungsklage in 2014:
Wie können Richterschaften beim Sozialgericht verkünden, dass der Berliner Wohnungsmarkt groß und "entspannt" sei und bestätigen den Tenor des Jobcenter Pankow "genügend vorhandene Wohnungen" in Berlin?
Wie können Richterschaften beim Landgericht verkünden, das Finden einer Ersatzwohnung innerhalb von 3 Monaten bis Räumungsfrist wäre zu bewältigen?
Danke für Ihre Einlassung vorab.
MfG Haupt
Sehr geehrte Frau Haupt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
alle Richter sind in ihren Entscheidungen und Begründungen in den Rechtsstreitigkeiten im Einzelfall unabhängig. Das ist ein ganz wesentliches Merkmal unseres Prinzips der Gewaltenteilung, wie es im Grundgesetz verankert ist. Wie ein Richter nach Ihrem Bericht zu seiner Einschätzung in einem Verfahren gekommen ist, kann und werde ich deswegen nicht bewerten. Ich achte die richterliche Unabhängigkeit. Die Wohnungssituation in Berlin ist extrem angespannt. Ich werde daher weiter für den Schutz von Mieterinnen und Mietern arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup, MdB