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Frage von Bernd H. •

Prostitution. Es gibt die Forderung nach Bestrafung von Freiern u.a. zur Eindämmung der Nachfrage. Wie ist ihre Meinung zur deutschen/schwedischen Gesetzgebung?

Mit der Novellierung der Prostitutionsgesetzgebungen in Schweden im Jahr 1998 – Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistung – und in Deutschland im Jahr 2002 – Aufhebung der Sittenwidrigkeit – stehen sich „zwei diametral entgegengesetzte Arten, mit Prostitution umzugehen, gegenüber“.[16] (Quelle: wikipedia.de)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.

da ich erst seit kurzem auf dieser Plattform angemeldet bin, kann ich Ihnen erst heute antworten:

Seit dem Prostitutionsgesetz von Rot-Grün (2002) ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig. Wir haben 2016 reagiert und eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für Bordelle und die Überprüfung von Personen, die ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, eingeführt.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen im Zuge meiner regionalen Sprechstunden im Wahlkreis zur Verfügung!

Freundlich grüßt Sie 
Klaus Mack

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