
(...) die Bahnanlagen sind natürlich zum Zweck der Nutzung da, insoweit ist der damit verbundene Lärm zwar extrem unerträglich, wenn er sich so entwickelt wie von Ihnen beschrieben. Die einzigen Möglichkeiten, dagegen etwas zu unternehmen, liegen aber bei der Deutsche Bahn AG als Betreiberin der Anlagen und gegebenenfalls beim Aufsichtsamt für den Bahnverkehr, das dem Bund untersteht. (...)