Frage an Klaus Lederer von Johanna S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Lederer,
ich hätte eine Frage bezüglich des kürzlich gewonnenen Volksentscheids Unser Wasser und würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen.
Als promovierter Jurist wissen Sie, dass bei der politischen Bewertung juristischer Sachverstand unverzichtbar ist. Bei der Rechtsanwendung des Wasser-Volksentscheids geht es um die zentrale Frage,
ob alle Rechtsdokumente der Teilprivatisierung bereits offengelegt sind
oder
ob noch "Leichen" in den Aktenschränken des Senats liegen.
Für die Prüfung dieser Frage soll nun eine Kanzlei beauftragt werden. Strittig ist jedoch, WELCHE Kanzlei den Zuschlag erhalten soll: Der Wirtschaftssenator Harald Wolf will eine "renommierte" Kanzlei beauftragen. Die Initiatoren des Volksentscheids haben eine KANZLEI IHRES VERTRAUENS vorgeschlagen, da diese bereits Erfahrungen in der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes vorweisen kann. Außerdem arbeitet diese Kanzlei eng mit Wirtschaftsprüfern zusammen, so dass auch betriebswirtschaftliche Fragestellungen berücksichtigt werden könnten.
Was spricht dagegen, wenn dem Volksgesetzgeber ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird?
Beste Grüße,
Johanna Söhnigen
Sehr geehrte Frau Söhnigen,
den Vorschlag, es mögen unabhängige Akteure die Unterlagen durchschauen, habe ich unmittelbar am Tag nach der Annahme des Gesetzes durch den Volksentscheid unterbreitet. Ich sehe, genau wie Sie, die Notwendigkeit, dass das durch Menschen mit Sachverstand geschieht, denen ein anderes Vertrauen entgegengebracht wird, als der Finanzverwaltung. Dort war ja bereits im vergangenen Jahr eine Offenlegung von Verträgen erfolgt, während andere, die nicht dem Wortlaut des IFG vom Juli vergangenen Jahres unterfielen, nicht offengelegt wurden, sondern erst Wochen nach dem Volksentscheid bekannt gemacht worden sind. Da ist nachvolziehbar, dass die Öffentlichkeit misstrauisch ist. Ich selbst habe erst nach Einreichung einer "Kleinen Anfrage" mit Unterstützung von AkteurInnen aus der Initiative diese Verträge erstmalig gesehen. Und ich meine: da müsste der Senat offensiver sein.
Nun muss es darum gehen, die Kontrolle endlich in Gang zu bringen. Ich habe nichts dagegen, dass die Initiative (die allerdings nicht der "Volksgesetzgeber" ist, sondern bestenfalls den Volksentscheid initiiert hat) hierbei ein Vorschlagsrecht hat. Dass der Datenschutzbeauftragte und der Rechnungshof diese Kontrolle abgelehnt hat, war sicherlich rechtlich geboten. Nun weiß ich, dass öffentlich in Rede ist, die Wirtschaftsverwaltung habe sich bisher zu einem Vorschlag nicht geäußert, während die Wirtschaftsverwaltung öffentlich erklärt, ihr läge ein solcher Vorschlag bislang nicht vor. Ich meine: Es muss doch die Möglichkeit bestehen, sich in dieser Sache zu verständigen. Dabei meine ich: Vertrauen und Renommee schließen einander nicht aus. Ich wünschte mir, dass das schnell geklärt werden kann, dass beide Seiten eine gemeinsame Idee finden und umsetzen, wer diese Aktendurchsicht übernehmen kann.
Mit den besten Grüßen
Klaus Lederer