Frage an Klaus Lederer von Mathias D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Lederer,
wie stehen Sie und Ihre Partei DIE LINKE der sog. Störerhaftung für WLAN-Betreiber gegenüber, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Ihre Partei sich einem Antrag im Bundestag zur Ausweitung Störerhaftungsbeschränkung von der SPD am 05.06.2013 enthalten hat ?
Mit freundlichen Grüße,
M.Dietrich
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum erwähnten Abstimmungsverhalten im Bundestag! Die Auflösung ist recht einfach: Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag eingereicht, der die Bundesregierung lediglich aufgefordert hat, einen Gesetzentwurf für die Lösung des Störerhaftungsproblems vorzulegen. Ein konkreter Vorschlag, wie eine solche gesetzliche Regelung aussehen kann, fehlte allerdings. Die Linksfraktion hingegen hatte schon vor geraumer Zeit den Vorschlag des Vereins "Digitale Gesellschaft" aufgegriffen und mit diesem einen konkreten Gesetzentwurf zur Beseitigung der Haftungsproblematik vorgelegt.
Sie finden diesen unter https://netzpolitik.org/2012/storerhaftung-im-wlan-linksfraktion-reicht-gesetzentwurf-des-digitale-gesellschaft-e-v-im-bundestag-ein/
Mit Annahme unseres Gesetzentwurfes wären die Unsicherheiten für private WLAN-Betreiber aus der Welt geschafft. DIE LINKE hat sich daher beim Antrag der SPD-Fraktion enthalten. Der Antrag der SPD-Fraktion schadet zwar nicht, er nützt aber den von Abmahnungen Betroffenen ebenso wenig. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der LINKEN haben lediglich LINKE und Grüne zugestimmt. Bei unserer konkreten Problemlösung also hat sich die SPD in der Abstimmung am 27. Juni 2013 leider enthalten.
Ich hoffe, dass dieser Hintergrund die Irritationen aufzulösen vermag und die Position meiner Partei und meine eigene Position damit ganz klar geworden ist.
Beste Grüße,
Ihr Klaus Lederer