Frage an Klaus Lederer von Katrin B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lederer,
leider hat sich in meine Anfrage bezüglich der Pläne der A-Staatssekretäre zur "Wiedergewinnung kommunlapolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen -Änderung des Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) ein Fehler eingeschlichen! Das Papier bezieht sich natürlich auf das SGB VIII. Die Koordinierungssitzung fand am 13.05.2011 in Berlin statt. Die dort vorgeschlagenen Veränderungen würden gravierende Folgen haben. Die Neuköllner Projekte sollten als Beispiel dienen, wie mit Jugendhilfeleistungen umgegangen wird, wenn es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bub,
wenn Sie so freundlich wären, mir das Material mal zuzumailen? Über meine Internetseite erreichen Sie mich problemlos. Denn ich will natürlich genauer wissen, was dort diskutiert wird. So oder so sind die Projekte der Jugendarbeit auch jetzt nicht mit Rechtsanspruch versehen. Es kann sich bei den im Papier diskutierten Leistungen nur um solche mit individuell einklagbarem Rechtsanspruch handeln. Aber selbst das wäre gravierend. Bezüglich Neukölln: Wir fordern im Wahlprogramm die zukünftig verbindliche Einhaltung der 10%-Regelung als Mindestausstattung der Jugendarbeit nach § 11 KJHG. Das wird ja nicht über die Globalzuweisungen funktionieren, damit wären zweckgebunden etwa 70 Mill. € pro Jahr an die Bezirke aus Landesmitteln zusätzlich fällig. Auch dafür wollen wir uns also einsetzen.
Nochmals beste Grüße
Ihr
Klaus Lederer