Klaus Lederer
Klaus Lederer
parteilos
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Frage von Katrin B. •

Frage an Klaus Lederer von Katrin B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lederer,

mit Bestürzung habe ich das Papier der Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vom 13.05.2011 mit dem Titel „Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB XII)“ gelesen. Die geplante Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs der Hilfesuchenden ist ein Angriff auf das Kernstück der Jugendhilfe, das gerade den Schwachen und wenig Durchsetzungsfähigen eine starke Stellung verleiht. Ohne dieses Recht sind die Hilfe suchenden Menschen den Wechselbädern der Politik und Finanzstrategen unterworfen. Welche Konsequenzen das hat, zeigt gerade die aktuelle Entwicklung in Neukölln (48 Projekte wurden zum 30.9. gekündigt).

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich zu dieser Initiative stehen und wie sich Ihre Partei zu diesem Vorstoß positioniert!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lederer
Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Bub,

das von Ihnen zitierte Papier ist mir leider nicht bekannt und trotz meines Versuchs, es aufzutreiben, war es mir auch nicht möglich, darüber mehr zu erfahren. Nach meiner Kenntnis regelt das SGB XII Unterhaltsansprüche von Kindern in Bedarfsgemeinschaften, die nicht nach SGB II (Hartz IV) Grundsicherungsansprüche geltend machen können (beispielsweise in Folge dauerhafter Erkrankungen oder Behinderung, Rentenalter usw.). Deshalb kann ich augenblicklich nicht wirklich sagen, welcher Verlust individueller und einklagbarer Rechtsansprüche hier drohen könnte oder diskutiert wird. Das KJHG ist ja das SGB VIII, und hier sind - meines Wissens - gegenwärtig keine Änderungen in der unmittelbaren Diskussion. Allerdings haben wir uns als LINKE immer dafür stark gemacht, dass KJHG-Ansprüche so definitiv wie möglich formuliert werden und das bedeutet für uns: als Rechtsansprüche. Dafür werden wir uns auch zukünftig einsetzen.

Was die 48 Projekte in Neukölln anbetrifft: Hier waren von seiten der Jugendlichen niemals einklagbare Rechtsansprüche im KJHG definiert. Es handelt sich meines Wissens um Projekte der Allgemeinen Jugendarbeit, die aus bezirklichen Mitteln finanziert worden sind und finanziert werden. Hier ist es eine Frage der bezirklichen Möglichkeiten und der Prioritätensetzung, wie die Mittel, die die Bezirke vom Land zugewiesen bekommen, tatsächlich eingesetzt werden. Darüber entscheiden Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung und Haushaltspolitik. Es war also eine Frage der politischen Mehrheiten und des politischen Willens der Bezirkspolitik, ob und inwieweit diese Projekte weiterhin unterstützt werden oder nicht. DIE LINKE hält die Allgemeine Jugendarbeit für ein wichtiges Element pädagogischer Arbeit mit jungen Menschen. Deswegen haben wir uns beispielsweise in Pankow immer wieder nachhaltig für die Sicherung von bezirklichen, aber auch von Projekten freier Träger der Jugendarbeit stark gemacht - und auch auf Landesebene mit Erfolgen darum gekämpft, dass die Bezirkszumessungen realistischer erfolgen, als es oftmals von der Senatsfinanzverwaltung von Senator Sarrazin (SPD) bzw. Nussbaum (für SPD) vorgesehen worden war. Diese Kämpfe wollen wir auch weiter führen. Ohne DIE LINKE wäre hier schon Etliches weggebrochen, was als unverzichtbar erscheint. Letztlich sind jedoch die Bezirke am Zuge. Und gerade in Neukölln unter Bürgermeister Buschkowsky (SPD) erleben wir zwar viel Skandalisierung sozialer Missstände, aber am Ende stehen wir dann doch vor derartigen Debatten, ob die Projekte abgesichert werden oder nicht.

Mit den besten Grüßen

Klaus Lederer

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