Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.
Eine mögliche zukünftige Anpassung der Dauer des Genesenenstatus, abhängig von der fachlichen Einschätzung des RKI und der STIKO, obliegt dem Bund.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) analysieren derzeit die Situation fachlich sehr intensiv, sehen die Datenlage für eine Verlängerung des Genesenenstatus aber aktuell noch nicht als ausreichend an.
Im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) des Bundes ist eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist
Ergänzend möchte ich anmerken, dass genesene Personen, die eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben, als vollständig geimpft gelten
Ein serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.