ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.
Die Sanktionierung über einen höheren Krankenkassenbeitrag wäre lediglich eine Option.
Bis eine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes (ärztliche Therapiefreiheit) eine 4. Impfung verabreicht werden.
weder der Impf- noch der Genesenen-Status von Intensivpatienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV2 nachgewiesen wurde, werden in den Krankenhausmeldungen über das IVENA-Tool erfasst [...]
Eine durchgemachte Infektion und der Nachweis einer hohen Anzahl von Antikörpern schließt nach derzeitigem Kenntnisstand eine COVID-19-Impfung nicht aus
Von einer Privatisierungstendenz kann bei einer Entwicklung im Bereich der öffentlichen Trägerschaft von 71,3 % (2017) zu 70,1 % (2021) nicht die Rede sein