
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
K. Holetschek
Gerne kann ich Ihnen dazu mitteilen: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes für spätere Untersuchungen Abwasserproben tiefgekühlt zurückgestellt.
Die Staatsregierung setzt sich daher konsequent in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher und der Eindämmung des Rauschtrinkens.
Dass gesundheitliche Schäden insbesondere auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt keinesfalls, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit gravierenden gesundheitlichen Risiken insbesondere für junge Menschen durch eine Legalisierung gefährlich zu verharmlosen.
nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.