Wieso erfolgt Verkürzung des Genesenenstatuses anstatt Verlängerung?
Sehr geehrter Herr H.,
nach dem, was ich bisher gelesen habe, wird der Schutz nach einer überstandenen Coviderkrankung besser und länger als durch eine Immunisierung durch Impfungen eingestuft.
Wieso wird dann jetzt der Genesenenstatus verkürzt?
Ich selbst hatte Corona (Delta) mit einem harmlosen Verlauf. Da Omikron Delta bald abgelöst haben und im Verlauf zudem viel milder sein soll, fühle ich mich gut geschützt und nicht in Gefahr, im Falle einer evtl. erneuten Erkrankung ins Krankenhaus zu müssen.
Wieso muss ich mich jetzt noch mindestens 2 mal impfen lassen, damit ich uneingeschränkt am Gesellschaftsleben teilnehmen darf, obwohl ich schon Immunisiert bin?
In Anbetracht der vielen genesenen und geimpften Personen sowie der Medikamentenzulassungen sollte es jetzt doch endlich mal gut sein.
Sehr geehrte Frau M.,
aufgrund der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) und der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes und den dort jeweils in Bezug genommenen fachlichen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mit Wirkung zum 15.01.2022 wurde die Dauer des Genesenenstatus von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben könnten.
Bei Menschen, die nachweislich eine SARS-CoV-2-Infektion hatten und wieder genesen sind, geht man nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass sie zumindest teilweise immun sind. Allerdings nimmt die Anzahl der Antikörper mit der Zeit wieder ab. Um einen vollständigen Immunschutz zu erreichen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ungeimpften immungesunden Personen ab 12 Jahren sowie 5- bis 11-jährigen Kindern mit Vorerkrankungen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung die Verabreichung einer Impfstoffdosis.
Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindesten drei Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Bei Personen mit eingeschränkter Immunabwehr (Immundefizienz) muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte.
Die COVID-19-Impfung ist der wirksamste Schutz insbesondere vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen sowie vor Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung (Post-COVID-19 und Long-COVID-19-Syndromen), die auch nach milden Krankheitsverläufen auftreten können und deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind.
Unabhängig von den fachlichen Erwägungen und Empfehlungen verstehe ich allerdings sehr gut, dass die kurzfristige Verkürzung des Genesenenstatus bei Ihnen auf Unmut stößt. Bayern hat gegenüber dem Bund bereits sehr deutliche Kritik an diesem Vorgehen geäußert und den Bund aufgefordert, die Dauer des Genesenenstatus einheitlich wieder auf 6 Monate festzulegen. Welche Personen als „geimpft“ und „genesen“ gelten, ist jedoch, wie oben bereits erwähnt, in der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV des Bundes geregelt. Den Ländern ist bei Schutzmaßnahmen, wie sie etwa die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trifft, die Anknüpfung an den bundesrechtlichen Genesenenbegriff aufgrund der in § 28c IfSG ausschließlich dem Bund zugewiesenen Verordnungskompetenz bundesrechtlich vorgegeben.
Liebe Frau M., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister