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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Laurin S. •

Werden sie sich dafür einsetzen, dass Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr wieder verkauft werden darf?

Sehr geehrter Herr Holetschek,

im letzten Jahr haben Sie sich erleichtert über das Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an Silvester gezeigt.
Aus diesem Grund möchte ich sie - nach zwei Jahren mit Verkaufsverbot - fragen, ob sie sich in diesem Jahr wieder für einen Verkauf einsetzen?

Ich möchte sie gerne darauf hinweisen, dass Feuerwerk an Silvester das Gesundheitssystem nicht überlastet. Die Hospitalisierungsinzidenz durch Verletzungen mit Feuerwerk zum Jahreswechsel liegt bei durchschnittlich 2,3 – 3,3 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Quelle: https://bvpk.org/aktuelles/verletzungsinzidenz-feuerwerk

Das ist ein sehr geringer Wert. Gewaltexzesse, Alkoholvergiftungen etc. dürften in der Silvesternacht wesentlich problematischer sein. Gerade das in Deutschland zugelassene Feuerwerk ist sehr sicher. Sowohl der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Sachsen als auch zahlreiche Experten wie der Virologe Streeck haben sich gegen das Verkaufsverbot ausgesprochen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

 

die Modalitäten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt. Bei diesen Vorschriften handelt es sich um Bundesrecht, das für alle Länder gilt. Zuständig für gesetzliche Überlassungsverbote und damit auch für Regelungen zu Silvesterfeuerwerken generell, ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

 

Nach einem jeweiligen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat der Bundesgesetzgeber 2020 und 2021 zwei zeitlich beschränkte Verkaufsverbote an Silvester festgelegt. Zielsetzung der Verkaufsverbote, die auf Grundlage des Sprengstoffrechts ausgesprochen wurden, war es, gezielt Unfälle mit Feuerwerk zu vermeiden, um so die medizinischen Kapazitäten während der Corona-Pandemie zu schützen. Diese Verkaufsverbote waren befristetet, galten nur einmalig und sind rechtlich nicht mehr aktuell. 

 

Wie der genaue Verlauf der Pandemie diesen Winter sein wird ist aktuell noch nicht abzusehen. Die Entwicklung des Pandemie-Geschehens und die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens müssen wir jedoch weiter genau im Blick haben.

 

Hier noch einige ergänzende Informationen zu Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk:

 

Allgemein ist zu erkennen, dass Unfälle mit Personen- oder Sachschäden durch

-       nicht zugelassene, teilweise manipulierte Feuerwerkskörper,

-       erneutes Anzünden erloschener Lunten entstehen, oder durch

-       missbräuchliche Verwendung, bspw. durch Missachtung der Schutzabstände (z. B. Abfeuern in oder aus Gruppen oder in dichter Bebauung) verursacht  werden.

 

Hinzu kommt die Tatsache, dass niemand bei einer Befragung zugeben wird, dass er Feuerwerkskörper missbräuchlich oder fehlerhaft verwendet hat. In der Regel ist das verwendete Produkt nicht mehr existent, was eine Ursachenforschung im Nachhinein verhindert. Insofern sind Unfallstatistiken nur von begrenztem Aussagewert. Aussagen darüber, inwieweit der von Ihnen dargelegte „geringe“ Verletztenanteil durch Feuerwerk im Gesundheitswesen nicht zu Engpässen bzw. zu medizinischen Versorgungsproblemen führt, lassen sich aus dem Sprengstoffrecht nicht ableiten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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