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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Sabine M. •

Was soll eine Impfpflicht bringen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Impfung keine sterile Immunität bewirkt?

Produktinformationen enthalten folgende Aussagen:
1. Die Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung … zur Vorbeugung von COVID-19...
2. Dauer der Schutzwirkung nicht bekannt, wird noch in klinischen Studien ermittelt
3. Keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, keine Genotoxizitäts-, keine Karzinogenitätsstudien
Alle Impfstoffe haben eine Zulassung unter „Besonderen Bedingungen“.
Die „Impfung“ bringt also bestenfalls zeitlich begrenzten Eigenschutz, keinen Fremdschutz (Geimpfte können andere anstecken). Das Impfversagen erleben wir gerade = Impfdurchbrüche.
Erschreckend: teils schwere Nebenwirkungen (EudraVigilance, VAERS).
Was noch auf uns zukommt, wissen wir nicht (sh. 3).
Was muss noch passieren?
Warum denn ausschließlich Impfung? Warum nur genbasierte Impfstoffe? Warum keine Medikamente (z.B. Ivermectin, in Indien erfolgreich)?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.,

 

die aktuelle Situation bleibt angespannt. Die Omikron-Variante breitet sich weiter aus. Dabei ist sie deutlich stärker übertragbar als die früheren Varianten. Die rasant steigenden Infektionszahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Der Weg aus der Pandemie führt nach allem, was wir bisher wissen, über die Impfung. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer Person trotz vollständiger COVID-19-Impfung das SARS-CoV-2 Virus durch PCR-Testung nachgewiesen wird, ist geringer. Darüber hinaus ist bei Personen, die trotz Impfung infiziert werden, die Viruslast und die Ausscheidungsdauer reduziert. In der Summe ist das Risiko einer Virusübertragung vermindert. Die Vorteile einer Impfung bestehen daher besonders im individuellen Schutz vor schweren Verläufen, Hospitalisierung und Tod bei einer COVID-19-Erkrankung.

Aus meiner Sicht ist die Einführung einer allgemeinen Impfplicht notwendig, um einen Weg aus der Corona-Endlosschleife zu finden. Die Einführung einer Impfpflicht nicht nur für bestimmte Personengruppen, sondern für die gesamte Bevölkerung würde dauerhafte einseitige Belastungen von Personengruppe vermeiden, die in dieser Pandemie bereits über viele Monate hinweg Höchstleistungen zum Wohle der Gemeinschaft erbracht haben und das Rückgrat der Pandemiebekämpfung bilden.

Ich begrüße daher, dass die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht nun Fahrt aufnimmt und sich der Bundestag demnächst mit der Thematik befassen wird. Denn diesem Diskurs, wie auch immer er entschieden wird, sollten wir nicht aus dem Weg gehen.

Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe aufgrund verkürzter Verfahren kann ich in diesem Zusammenhang zerstreuen: Dass bei der Corona-Impfung so schnell Ergebnisse erzielt wurden, liegt nicht an geringeren Standards, sondern daran, dass viel Geld investiert und das Thema priorisiert behandelt wurde. Der vereinfachte Prozess wird durch mehrere Faktoren ermöglicht, durch die jedoch kein Abstrich an der Sicherheit gemacht wird. Unter anderem hat die EMA für die Einreichung und Bewertung von COVID-bezogenen Arzneimitteln den sogenannten „Rolling Review“ – das laufende Bewertungsverfahren – eingeführt: Während normalerweise bereits vor Beginn des Bewertungsverfahrens ein vollständiger Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Daten vorliegen muss, können beim Rolling Review auch Teile eines Zulassungsantrags vorab eingereicht und bewertet werden. Die Testverfahren werden also nicht beschleunigt, indem Überprüfungen ausgelassen werden. Stattdessen werden die notwendigen Studien teilweise parallel durchgeführt und die erforderlichen Zulassungsverfahren frühzeitig vorbereitet.

Daneben bearbeitet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) alle Verfahren in Verbindung zu SARS-CoV-2/COVID-19 beschleunigt und mit erhöhtem Personaleinsatz. Es kann schon vor der Antragstellung mehrfach kurzfristig beraten und vorhandene Unterlagen können vorab bewertet werden. Damit werden die späteren Genehmigungsprozesse beschleunigt, ohne dass auf die notwendige Sorgfalt bei der Antragsprüfung verzichtet wird.

Bei der Anwendung von Impfstoffen am Menschen gilt es, Risiken soweit wie möglich zu vermeiden. Ein Impfstoff wird erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung, Nachzulassungsbeobachtung).

Nach seiner Marktzulassung erfolgt eine ständige Kontrolle („Surveillance“) zum Erfassen von Wirksamkeit und möglichen Nebenwirkungen. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden in Deutschland zentral und herstellerunabhängig vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst. Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch seltene Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.

Voraussichtlich wird ab Ende Februar auch der Impfstoff von Novavax zur Verfügung stehen, der kürzlich als fünfter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen wurde. Es handelt sich um einen Proteinimpfstoff, er basiert also auf einer anderen Technologie als die bisher verfügbaren Corona-Präparate. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90 Prozent angegeben.

Demgegenüber möchte ich hinsichtlich Ihres Vertrauens auf das Medikament Ivermectin hinzufügen, dass das Robert Koch-Institut Ivermectin in der Übersicht „Medikamentöse Therapie bei COVID-19 mit Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut“ in der Tabelle 2 „Substanzen ohne nachgewiesenen Nutzen in der Behandlung von COVID-19“ anführt. Eine Anwendung zur Behandlung von COVID-19 wird nur im Rahmen von klinischen Prüfungen empfohlen.

 

Liebe Frau M., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit!

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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