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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Sabine M. •

Was haben Sie bzw. die Landesregierung seit März 2020 konkret unternommen, um die Situation im Gesundheitswesen zu verbessern?

Die Vermeidung einer Überlastung der Kliniken dient jetzt (wieder) als Argumentation für Beschränkungen (3G, 3G+, 2G, demnächst 2G+ oder vielleicht 1G-Regelungen) und wird dazu benutzt, Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. (Diese sind nicht verantwortlich für Mängel im Gesundheitswesen.)

Was wurde getan,
um Arbeitsbedingungen und Bezahlung des Pflegepersonals zu verbessern,
um abgewandertes Personal wieder für die Tätigkeit im Pflegebereich zu gewinnen?

9.000 Pflegekräfte haben ihren Beruf aufgegeben und ein Drittel der Intensivpflegenden wollen Ihren Beruf aufgeben (Stand März/April 2021).
https://www.rechtsdepesche.de/9-000-pflegekraefte-haben-ihren-beruf-aufgegeben/
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123219/Ein-Drittel-der-Intensivpflegenden-will-Arbeitsstelle-aufgeben

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.,

das Gesundheits- und insbesondere das Pflegesystem bedarf unstreitig einiger Verbesserungen. Im Bereich der Krankenhauspflege wurden nicht zuletzt infolge des Engagements Bayerns vom Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren verschiedene Regelungen getroffen, die einige wichtige Regelungen zur Entlastung der Pflegekräfte in Krankenhäusern vorsehen. Dies betrifft unter anderem die Erstattung der tatsächlichen Kosten für das Pflegepersonal unabhängig von den Fallpauschalen (sog. Pflegebudget), die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für Pflegekräfte oder die weitere Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen.

In den letzten Monaten wurden mit einer Änderung im Sozialversicherungsrecht entscheidende Weichen für eine bessere Vergütung von Mitarbeitenden in der Langzeitpflege gestellt. Ab dem 01.09.2022 wird der Abschluss von Versorgungsverträgen an die tarifentsprechende Vergütung bzw. Vergütung nach vergleichbaren kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gekoppelt. Tarifverträge sind in der Langzeitpflege weitaus weniger verbreitet, als dies in der Krankenhauspflege oder in anderen Bereichen der Fall ist, die sich im Durchschnitt durch höhere Gehälter auszeichnen. Eine möglichste starke Verbreitung von Tarifverträgen in der Langzeitpflege entspricht einer langjährigen Forderung Bayerns gegenüber dem Bund.

Die von Ihnen ebenfalls angesprochenen Wiedereinsteiger und Wiedereinsteigerinnen in den Pflegeberuf bergen ein großes Potenzial. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern plant deshalb ein Programm für diese Gruppe, siehe https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayerns-gesundheits-und-pflegeminister-will-arbeitsbedingungen-fuer-pflegekraefte/?output=pdf.

Neben der Finanzierung müssen aber selbstverständlich die Rahmenbedingungen insgesamt dauerhaft verbessert werden. Vertreter der zahlreichen an der Versorgung Beteiligten wie z.B. Einrichtungen, Krankenhäuser, Pflege- und Krankenkassen hielten einen umfassenden Katalog an Zielen und zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen der sog. Konzertierten Aktion Pflege fest. Diese Vereinbarungen befinden sich derzeit in Umsetzung. Die trotz pandemiebedingter Verzögerung erreichten Fortschritte können Sie unter  www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html nachlesen (Vereinbarungstext sowie Erster und Zweiter Umsetzungsbericht).

Der Freistaat setzt sich außerdem intensiv für die erfolgreiche Umsetzung der neuen, generalistischen Pflegeausbildung ein. Die Ausbildungszahlen belegen, dass viele Menschen den Pflegeberuf als attraktive Chance wahrnehmen. Es gilt aber auch, langfristig gute Jobperspektiven zu schaffen. Einen modernen Pflegeberuf zeichnen auch spannende Karrieremöglichkeiten aus. Erfreulich ist deshalb aus unserer Sicht, dass mittlerweile an mehreren bayerischen Hochschulen ein primärqualifizierendes Pflegestudium möglich ist. Bayern setzt sich daneben auf Bundesebene mit Nachdruck für die Finanzierung der Praxisanleitung und der Ausbildungsvergütung im primärqualifizierenden Pflegestudium ein.

Liebe Frau M., insgesamt bleibt festzuhalten, dass einige Maßnahmen auf den Weg gebracht wurden, um die Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende zu verbessern. Es ist aber ebenso klar, dass dies bei Weitem nicht ausreicht. Sozialversicherungs-, Pflegeberuferecht sowie das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung sind als bundesrechtliche Vorschriften dem direkten Zugriff der Bundesländer entzogen. Es gilt, sich weiterhin auf Bundesebene konsequent und intensiv für eine Reform der sozialen Pflegeversicherung einzusetzen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und - Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages

Staatsminister

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