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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Heidi O. •

Warum wird es akzeptiert dass sich eine vulnerable Gruppe (Kinder in einer HPT) ungehindert gegenseitig infiziert (keine Masken mehr), während das Personal der Impfpflicht unterworfen ist?

Sehr geehrter Herr H.
ich arbeite in einer Heilpädagogischen Tagesstätte mit körperbehinderten Kindern welche auch von der "Einrichtungsbezogenen Impfpflicht" betroffen ist.
Wir sind in einem Gebäude mit der Förderschule, die die selben Kinder in den selben Räumen betreut, aber keiner Impfpflicht unterworfen ist! Anscheinend fallen die Kinder nur am Nachmittag unter die vulnerablen Gruppen und müssen nur hier besonders geschützt werden.....
Nun drohen den nicht geimpften Kollegen Betretungsverbote, während die vulnerablen Kinder keine Masken mehr zum Schutz tragen und sie sich jetzt ungehindert gegenseitig infizieren können!
Was für eine Logik steckt dahinter?
Ich bitte um eine ehrliche, nachvollziehbare Antwort und nicht um schon längst von der Realität überholte Platitüden (Fremdschutz durch die Impfung....)
Ich bezweifle übrigens nicht dass durch die Impfung ein Eigenschutz besteht!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau O.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die unterschiedliche Behandlung von Förderschulen und Heilpädagogischen Tagesstätten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufmerksam machen.

 

Wie Sie richtig ausführen, gilt die Impfpflicht für Mitarbeitende der Heilpädagogischen Tagesstätten nach der bundesgesetzlichen Regelung des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG, da es sich um teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung behinderter Menschen handelt.

 

Für Mitarbeitende der Förderschulen gilt die Impfpflicht hingegen nicht. Anders wäre dies nur dann, wenn

 

• die Förderschulen und die Heilpädagogischen Tagesstätten organisatorisch und rechtlich eine Einrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15 IfSG sind,

• oder wenn die Mitarbeiter der Förderschule gleichzeitig auch für die Heilpädagogische Tagesstätte tätig sind.

 

In diesen beiden Fällen gilt die Impfpflicht auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderschule.

 

Die in den Einrichtungen betreuten Personen müssen keinen Nachweis vorlegen. Die Personen in den von der Vorschrift des § 20a IfSG erfassten Einrichtungen und Unternehmen können sich teilweise nicht selbst vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und damit einer COVID-19-Erkrankung schützen und sind darauf angewiesen, dass Menschen in ihrem engen Umfeld geimpft sind.

 

In Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen im Klassenzimmer am Platz ist zwar zum 21.03.2022 die Maskenpflicht entfallen. Auch lässt der bundesgesetzlich vorgegebene Umfang bestehender Basisschutz-Befugnisse nach § 28a Abs. 7 IfSG gar keine FFP-Maskenpflicht in Schulen mehr zu. Allerdings ist die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen oder schulischen Ferienkursen in Präsenz sowie an der Mittags- und Notbetreuung für Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus nur erlaubt, wenn sie dreimal wöchentlich einen Testnachweis erbringen oder in der Schule unter Aufsicht einen über die Schule zur Verfügung gestellten und dort zu verwendenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. An die Stelle dreier wöchentlicher Selbsttests können nach Entscheidung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen treten; in diesem Fall ist an jedem Montagmorgen ein zusätzlicher Testnachweis zu erbringen oder ein Selbsttest unter Aufsicht vorzunehmen, § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Durch die regelmäßigen Testungen soll ein ungehindertes Infektionsgeschehen gerade verhindert werden. Dennoch wird weiterhin für jedermann empfohlen, alle anwendbaren Maßnahmen des Infektionsschutzes umzusetzen: die Kontaktreduktion, die Einhaltung des Mindestabstands, Beachtung der Hygiene, das Tragen von Masken sowie das regelmäßige und gründliche Lüften von Innenräumen vor, während und nach dem Aufenthalt mehrerer Personen (AHA+L Regeln). Diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene, da Infektionen und Transmissionen auch in diesen Personengruppen auftreten können.

 

Für die Senkung der Neuinfektionen, den Schutz der Risikogruppen und die Minimierung von schweren COVID-19-Erkrankungen und damit auch die Begrenzung der Belastung des Gesundheitssystems ist jedoch primär die Impfung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat.

 

Unabhängig davon ist es aber sehr verständlich, dass insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte, die in der Corona-Pandemie bereits über viele Monate hinweg Höchstleistungen zum Wohle der Gemeinschaft erbracht haben und das Rückgrat der Pandemiebekämpfung bilden, nun hinterfragen, weshalb der Bundesgesetzgeber lediglich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen hat, die einseitig bestimmte Personen- und Berufsgruppen zusätzlich fordert.

 

Dies gilt umso mehr, als die aktuelle Diskussion über eine allgemeine oder partielle COVID-19-Impfpflicht nicht notwendig wäre, wenn die Impfquote bereits ausreichend hoch wäre, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nachhaltig einzudämmen und damit auch die Pandemie zu bewältigen. Schon lange stehen entsprechende Impfangebote zur Verfügung.

 

Ich bin mir mit vielen Expertinnen und Experten einig: Unsere stärkste Waffe im Kampf gegen die Pandemie bleibt das Impfen. Deshalb bedaure ich, dass die Impfpflicht vorerst im Bundestag gescheitert ist. Hier sollte nochmals nach einem Kompromiss gesucht werden. Die Zeit dafür ist noch nicht vorbei. Es ist aus meiner Sicht wichtig jetzt alle Weichen zu stellen, um auf den Herbst gut vorbereitet zu sein. Besonders für ältere Ungeimpfte gibt es ein erhöhtes Risiko. 

 

Liebe Frau O., abschließend möchte ich Ihnen ausdrücklich für Ihre so wichtige Arbeit und Ihr Engagement danken. Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit! 

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

 

Staatsminister 

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