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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Jochen T. •

Warum ist Alkohol/Zellgift ab 16 Erlaubt, wo doch das Hirn noch nicht ausgereift ist und das Risiko von bleibenden Schäden und Psychosen deutlich erhöht ist, auf welcher Rechtsgrundlage basiert dies?

Ich frage mich, wieso eine der härtesten und unbestreitbar gesellschaftsschädigenden Rauschdrogen bereits ab 16 unreguliert erhältlich ist, wo doch immer mit Jugendschutz argumentiert wird um Substanzbezogene Ideologien durch zu setzen.Hat die Regierung kapituliert vor der Lobby wenn sogar offen Botschafter des Bieres ernannt werden und viele Nachbarstaaten aufgrund wissenschaftlicher Evidenz den Zugang erst ab Erwachsenenalter und in Fachgeschäften erlauben.Alkohol schädigt den gesammten Körper und wird oft verharmlost im Bezug zur Auswirkung und Folgekosten für Gesundheitssystem.Wieso steht der Jägermeister in wirklich jedem Supermarkt unausweichbar an den Kassen, Süchtige werden regelrecht zum Rückfall genötigt.2021 kam es in Deutschland zu 32.453 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss und 62.000 Todesfälllen.
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/suchtbericht-alkohol-und-tabak-toeten-jedes-jahr-zehntausende-menschen-in-deutschland-a-19d17c83-3439-4291-8034-a6f32325e8a7

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Wie von Ihnen dargelegt, ist sich die Wissenschaft einig, dass es keine Alkoholmenge ganz ohne ein gesundheitliches Risiko gibt. Insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum stellt ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit dar und kann abhängig machen.

Erfreulicherweise entwickelt sich der regelmäßige Alkoholkonsum insbesondere junger Menschen in Deutschland seit den 1970er-Jahren insgesamt rückläufig: 2019 waren es knapp über 9% Prozent der 12- bis 17-Jährigen. 1979 trank noch ein Viertel dieser Altersgruppe regelmäßig (Quelle: https://www.drogenbeauftragte.de/assets/Jahresbericht_2020/DSB_2020_final_bf.pdf). Für Bayern bestätigt die ESPAD-Studie diesen Trend. Bei den befragten 15- bis 16-Jährigen ist die Lebenszeitprävalenz des Alkoholkonsums seit 2003 von ca. 98 Prozent auf ca. 91 Prozent, die 12-Monats-Prävalenz von ca. 95 Prozent auf ca. 87 Prozent und die 30-Tage-Prävalenz von etwa 88 Prozent auf ca. 69 Prozent im Jahr 2015 zurückgegangen (Kraus et al. 2016). Auch bei Erwachsenen ist der Trend beim Alkoholkonsum insgesamt rückläufig; dies zeigt sich auch beim riskanten Alkoholkonsum (https://www.lgl.bayern.de/publikationen/doc/gesundheitsreport_2016_02.pdf).

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb im Falle von Alkohol weiterhin nachdrücklich in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher. Zudem liefert der konsequente Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts in Bayern, der eine regulierende Funktion innehat, einen wichtigen Beitrag zur Prävention der Alkoholsucht.

Bayern verfügt über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. Schwangere. Beispiele sind das kommunale Alkoholpräventionsprogramm „HaLT - Hart am Limit“, die Aktion „Disco-Fieber“ für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren sowie die Kampagne „Schwanger? Null Promille!“

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages

Staatsminister 

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