Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD
Sehr geehrter Herr Holetschek,
bitte veranlassen Sie eine Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht:
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, sondern auch ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Sehr geehrter Herr Dr. H.,
nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13) stellt an das Verbot von Parteien sehr hohe Anforderungen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister