Portrait von Klaus Holetschek
Klaus Holetschek
CSU
87 %
13 / 15 Fragen beantwortet
Frage von Dr med Michael B. •

trotz dreifacher COVID 19 Impfung liege ich derzeit mit Corona flach. Mehrere MFAs bei uns zwei 2, eine 3 mal geimpft, haben sich nun angesteckt! Wie- so lockert man, wann kommt eine Omikronimpfung?

Ansonsten besten Dank für Ihre Arbeit als Gesundheit sminister in Bayern, die Sie sehr gut machen. Wichtig ist auch, dass Sie sich für MfAs u niedergelassene Ärzt einsetzen, denn wir werden in Zukunft noch mehr gebraucht. Kann man nicht doch den MFA noch 500 Euro Corona Bonus vom Staat zahlen, wir haben dies von der Praxis zu Weihnachten umgesetzt Das kann sich vermutlich nicht jede Praxis leisten

Portrait von Klaus Holetschek
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann:

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt seit dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Umsetzungsmaßnahmen dahingehend würden eine gerichtliche Prüfung nicht bestehen und hätten nicht lange Bestand. Bayern hat daher nur die Basisschutzmaßnahmen umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund wurde mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet: 

  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
  • In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang bis Ende April getestet.
  • Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte. 

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion). Insofern appellieren wir an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger dort, wo viele Menschen zusammenkommen und Mindestabstände nicht eingehalten werden, weiterhin Maske zu tragen.

Die Pandemie hat nur zu deutlich vor Augen geführt, wie schwierig sichere Planungen sind, wenn man es mit einem neuartigen, schwer einschätzbaren Virus zu tun hat. Aber rückblickend hat sich der Kurs der Staatsregierung, geleitet von Vorsicht und Umsicht, als richtig erwiesen. Wie sich nun die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes auswirken werden, mit dem die Bundesregierung wertvolle Maßnahmen bundesweit zurücknimmt, wird sich zeigen. 

Derzeit gehen die Infektionszahlen zurück. Die fünfte Welle der Corona-Pandemie, in der die Omikron-Variante zu eher milden Verläufen führte, scheint überwunden. Insgesamt nähert sich die Saison der akuten Atemwegsinfektionen dem Ende  zu, der Infektionsdruck sinkt und die Krankenhausbelastung ist stabil.

Von Seiten der Staatsregierung wird jedoch das Infektionsgeschehen weiterhin beobachtet und sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen erforderlich sind. Wir behalten selbstverständlich die Lage im Blick. Noch sind wir nicht in der endemischen Phase angekommen – und der Herbst kann, wenn die Impfquote sich nicht verbessert, noch einmal eine Herausforderung sein.

Da zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein variantenspezifischer COVID-19-Impfstoff gegen die Omikron-Variante verfügbar ist, kann kein Liefertermin eines Impfstoffes genannt werden. Der aktuelle Stand der Forschung/Zulassung der variantenspezifischen Impfstoffen kann folgendem Link entnommen werden: https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/coronavirus/omikron-impfstoffe. Laut dem Verband forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) arbeiten die Hersteller BioNTech und Pfizer seit Ende November 2021 an einer an Omikron angepassten Version ihres mRNA-Impfstoffes. Dieser befindet sich aktuell in der Phase der klinischen Prüfung und die Auslieferung erster Impfstoff-Kontingente könnten frühestens im April oder Mai beginnen. Der Hersteller Moderna hat zeitgleich mit BioNTech/Pfizer mit der Entwicklung eines an Omikron angepassten Impfstoffes begonnen und Ende Februar über den Beginn einer klinischen Studie informiert. Das Unternehmen teilte Mitte Februar 2022 mit, dass eine Auslieferung des Impfstoffes voraussichtlich im August 2022 möglich wäre. Auch andere Hersteller bereits in der EU zugelassener COVID-19-Impfstoffe (AstraZeneca, Janssen, Novavax) arbeiten an variantenspezifischen Impfstoffen, geben jedoch keinen voraussichtlichen Liefertermin an.

Lieber Herr Dr. B., ich habe den Bund wiederholt aufgefordert, allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Corona-Sonderbonus zu zahlen. Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten bilden sie seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Bollwerk vor den Kliniken. Dabei sind die Arzthelferinnen und Arzthelfer in der Corona-Pandemie einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Die Medizinischen Fachangestellten leisten im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit. Diese Leistung sollte endlich finanziell anerkennt werden. Bayern hat deshalb den Bund aufgefordert, Ihrer Berufsgruppe als Zeichen der Wertschätzung einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.

Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Klaus Holetschek
Klaus Holetschek
CSU