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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Ralf B. •

Stark erhöhtes Psychoserisiko durch kontrolliertes Cannabis?

Sehr geehrter Herr Holetschek,
des öfteres hört man von ihnen, dass durch Cannabis ein erhöhtes Psychoserisiko vorhanden wäre.

Meine Frage ist nun:

SInd sie sicher, dass dies durch Cannabis selber verursacht wird, oder ist es möglich, dass dies 1. durch fehlende Kennzeichnung passiert (unbeabsichtigte Überdosierung) und 2. was noch wahrscheinlicher ist, dies durch gestreckte synthetische Cannabinoide hervorgerufen wird?

Laut einer kürzlich veröffentlichen Meldung in nationalen und internationalen Zeitungen, wurden nun die Daten von 64 Millionen Amerikanern aus legalisierten Bundesstaaten verglichen und es gab keinen signifikanten Anstieg von Psychosen.

Nachlesen kann man das u.a. in diesem Artikel:
https://science.apa.at/power-search/34331286255363907

Denken sie nicht auch, dass eine Legalisierung von Cannabis in Anbetracht der bereits zugelassenen gefährlichen Droge Alkohol nicht weniger Schaden mit sich bringt wie allgemein angenommen?
mfg Ralf B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

trotz unstrittiger großer Gesundheitsrisiken und rechtlicher Bedenken im Hinblick auf eine Cannabis-Legalisierung hält die Bundesregierung bislang an ihren Plänen fest. Mein Ziel als Staatsminister für Gesundheit und Pflege ist es, die Bevölkerung vor den Gefahren der Droge Cannabis – wozu insbesondere auch cannabisbezogene Psychosen zählen – zu schützen und die Debatte zur Cannabislegalisierung zu versachlichen.

Zu Ihrer Frage, ob nicht bzw. falsch gekennzeichnetes oder verunreinigtes bzw. synthetisch behandeltes Cannabis Psychosen auslösen könne, ist auf die erheblichen körperlichen, psychischen und sozialen Gefahren von Cannabis hinzuweisen, die – ungeachtet möglicher Fehl- bzw. Überdosierungen oder eines möglichen gleichzeitigen Konsums weiterer Substanzen – längst wissenschaftlich belegt sind: Hierzu zählen neben körperlichen Erkrankungen wie beispielsweise Hodenkrebs oder Atemwegserkrankungen insbesondere auch psychische Erkrankungen wie etwa Angststörungen, Depressionen und Psychosen. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Risiken durch Cannabis aufgrund der noch andauernden Gehirnentwicklung besonders hoch. Aus den zahlreichen verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu dieser Thematik weise ich exemplarisch auf die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie „Cannabis: Potenzial und Risiken“ (CaPRiS – Hoch, Frieml, Schneider, 2019) hin.

Die zu erwartenden negativen Folgen im Falle einer Cannabis-Legalisierung gilt es daher unbedingt zu verhindern. Daher sind die Legalisierungsbestrebungen der Bundesregierung klar abzulehnen. 

Wir engagieren uns konsequent mit vielfältigen Präventionsangeboten im Kontext von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen – insbesondere auch im Bereich Cannabis. So hat Bayern Anfang November 2022 wie geplant mit der Schaffung von Strukturen begonnen, die für die erfolgreiche Umsetzung unseres neuen bayerischen Projektes zur Cannabisprävention an Schulen erforderlich sind, wie z. B. die Etablierung von Suchtpräventionsfachkräften an den Regierungen. Pro Jahr wollen wir rund 1.500 Schulklassen im Klassenverbund der Jahrgangsstufen 8 oder 9 in Präventionsworkshops mit geschulten externen Fachkräften erreichen. Bis Ende 2024 investieren wir dafür rund 1,6 Millionen Euro.

Wie von Ihnen ebenfalls angesprochen, stellt insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum ein bedeutsames Risiko mit erheblichen Folgen für die Gesundheit dar und kann abhängig machen. Dass gesundheitliche Schäden und Abhängigkeiten auch in Folge des Konsums von legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Tabak, entstehen, rechtfertigt aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung nicht, mit Cannabis ein weiteres Suchtmittel mit ebenfalls gravierenden gesundheitlichen Risiken zu legalisieren bzw. kontrolliert abzugeben. Vielmehr setzt sich die Bayerische Staatsregierung im Falle von Alkohol in allen Altersgruppen für einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung des Konsumverzichts bei Kindern und Jugendlichen sowie der Erhöhung des Einstiegsalters beim Alkoholkonsum Jugendlicher. Zudem liefert der konsequente Vollzug des Jugendschutz- und Gewerberechts in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Prävention der Alkoholsucht. 

Bayern verfügt über bewährte Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD). Die bayerischen Alkoholpräventionsprojekte sind nachhaltig angelegt, evaluiert und solide finanziert. Sie beinhalten bedarfsgerechte Angebote für das gesamte Kindes- und Jugendalter, wie z. B. das durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Bayern geförderte Projekt „HaLT - Hart am Limit“, aber auch für Erwachsene sowie für besondere Gefährdungslagen, wie z. B. die Kampagne des ZPG „Schwanger? Null Promille!“, die 2012 startete und sich an Schwangere und deren Bezugspersonen richtet. Alle Akteure der Suchtprävention, angefangen bei den Suchtfachkräften bis zum Jugendschutz, sind bestrebt, ihre vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren, um deren Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu steigern. Weitere Projekte und Informationen zum Thema „Alkohol – nur verantwortungsvoll“ finden Sie auf unserer Website unter  https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/alkohol/.

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

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