S.g.Herr Holetschek. Gilt man als 2-fach geimpfter + Genesener nach Durchbruch-Infektion als geboostert und braucht keinen Test bei G2+?
2. Impfung war im Juli / Infektion war im
Sept.
Wann soll die 3. Impfung erfolgen
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann:
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 11.01.2022 beschlossen, dass auch weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben, entfällt. Künftig gilt dies aber bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch). Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein weiterer Testnachweis in Bereichen, welche der 2G plus-Regelung unterliegen, nicht erforderlich.
Liebe Frau Sauter, Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und - Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann:
Seit dem 12.01.2022 stehen in Bayern Personen, welche nach einer vollständigen Grundimmunisierung zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) Getesteten in Bezug auf den Zugang zu beschränkten Bereichen nach § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV gleich.
Dementsprechend entfällt bei Personen, welche nach Abschluss der Grundimmunisierung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die Verabreichung einer Auffrischungsimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion.
Liebe Frau S., ich hoffe diese Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute, viel Kraft, Zuversicht und allen voran Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages