Sehr geehrter Herr Holetschek, warum bekommen Bürger, mit manchmal nur Scheinarbeitsverhältnissen auf Minijobbasis die Energiepreispauschale in Höhe von 300 €,
aber Rentner wie ich, mit knapp 70 € als einziges Einkommen nichts? Müssen die frieren?
MfG
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen kann:
Mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung sollen endlich auch Rentnerinnen und Rentner eine finanzielle Entlastung für die steigenden Energiekosten erhalten. Rentnerinnen und Rentner sollen bis zum 15. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Energiepreispauschale soll erhalten, wer am 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat.
Eine Beantragung des Zuschusses ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der Energiepreispauschale soll automatisch über die bereits bekannten Bankverbindungen der Rentnerinnen und Rentner erfolgen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für weitergehenden Informationen einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, den Sie unter folgendem Link finden: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html#:~:text=Vor%20dem%20Hintergrund%20der%20anhaltenden,von%20300%20Euro%20erhalten%20sollen.
Lieber Herr. M. ich hoffe diesen Informationen helfen weiter. Ihnen alles erdenklich Gute und allen voran Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages
Staatsminister