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Klaus Holetschek
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Frage von Martin S. •

Frage an Klaus Holetschek von Martin S. bezüglich Humanitäre Hilfe

Sehr geehrter Herr Holetschek,

in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung ( https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-kriminalstatistik-2020-drogentote-1.5234561 ) wird Uwe Schmidt, Geschäftsführer der Drogenhilfe Schwaben in Augsburg, wie folgt zitiert: Prävention konnten wir in der Pandemie leider nicht richtig machen.".

Sie werden wie folgt zitiert: "Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass Sucht kein Randproblem in der Gesellschaft ist, sondern viele Menschen betrifft"

Sie werden ferner wie folgt zitiert "Es ist verantwortungslos, die Gefahren durch Rauschgift-Konsum zu verharmlosen. Auch Cannabis ist eine gefährliche Droge, die erhebliche gesundheitliche Konsequenzen haben kann." (siehe https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/sucht/illegale-drogen/ )

Selbst für die Verfolgung einer "geringen Menge" wird der Strafrechtsapperat, das Schärfste Schwert des Staates, genutzt.

Wenn in diesen Zeiten der Pandemie,
Prävention nicht möglich ist,
nur noch die Säule der Drogenbekämpfung läuft und
tatsächlich die Erkentnis da ist, dass eine große Menschengruppe betroffen ist,

möchte Ich gerne Nachfragen, warum das Drogenphänomen so verharmlost wird und Sie sich nicht für eine Entkriminalisierung und echte Regulierung des gesamten Drogenmarktes einsetzen, so dass eine Kontrolle der Reinheit und direkter, niedrigschwelliger Zugang zu Gesundheits- und Therapieangeboten erschlossen wird, ähnlich wie bei Alkohol und Tabak auch?

mfg,
Martin Steldinger

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Sehr geehrter Herr Steldinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gerne wie folgt Stellung nimmt.

Das Thema Sucht betrifft viele Menschen und ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Suchtpolitik ist daher ein Kernanliegen der Bayerischen Staatsregierung.

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. Juni 2007 die Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen beschlossen. Demnach setzt der Freistaat auf den Dreiklang von

· wirksamer Prävention,

· flächendeckendem Ausbau und Vernetzung von Angeboten und Einrichtungen der Suchthilfe und

· konsequenter Repression im Bereich der illegalen Suchtmittel und – soweit geboten – Einschränkung der Verfügbarkeit legaler Suchtmittel.

Das bayerische Suchthilfesystem ist seit Langem flächendeckend etabliert und bedarfsgerecht aktiv. Die Bayerische Staatsregierung ist bestrebt, den Bestand der Suchthilfe weiterhin auf dem erreichten hohen Niveau zu sichern und auszubauen, z. B. im digitalen Bereich. Als systemrelevanter Bereich stellt das bayerische Suchthilfesystem unter anderem Beratungs- und Betreuungsangebote auch während der Corona-Pandemie bereit. Wie in anderen systemrelevanten Sektoren des Gesundheits- und Pflegewesens, erarbeiten Suchthilfeeinrichtungen dabei Hygienekonzepte unter Beachtung der geltenden Rechtslage und setzen diese um. Des Weiteren sind Suchthilfeeinrichtungen aufgefordert, Alternativen zum Präsenzangebot zu entwickeln und diese nach Möglichkeit einzusetzen (z. B. Beratung per Telefon oder Video-Call).

Die Bayerische Staatsregierung ist zudem bestrebt, den Bestand suchtpräventiver Angebote, die sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene richten, ebenfalls weiterhin auf dem bestehenden hohen Niveau zu konsolidieren und zu erweitern. Wie Angebote der Suchtkrankenhilfe, wurden und werden Präventionsangebote auch während der Corona-Pandemie, einschließlich während Lockdown-Phasen, unter Einsatz von Hygienekonzepten bzw. nach Möglichkeit in digitalen Formaten bereitgestellt.

Eine Regulierung bzw. Legalisierung des Drogenmarktes, wie von Ihnen gefordert, würde insbesondere den Eindruck vermitteln, dass Suchtmittel – vor allem illegale Substanzen, aber auch ohne Einschränkungen verfügbare legale Substanzen – harmlos seien. Dass dem jedoch keinesfalls so ist, ist mittlerweile in zahlreichen Studien belegt. Suchtmittelkonsum kann gravierende gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.

In Bayern haben wir vor diesem Hintergrund eine ganz klare Haltung. Dabei trägt vor allem eine zielgerichtete und wissenschaftlich fundierte Suchtprävention zentral dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen. Ein Kernelement ist die gezielte und umfassende Aufklärung über Risiken. Vor allem eine Legalisierung illegaler Substanzen würde - insbesondere bei Jugendlichen - das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf Suchtstoffe vermindern und damit allen Präventionsbemühungen entgegenstehen. Nicht zuletzt deswegen lehnt die Bayerische Staatsregierung eine Legalisierung bzw. Öffnung des Drogenmarktes entschieden und konsequent ab.

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