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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Martin G. •

Frage an Klaus Holetschek von Martin G. bezüglich Familie

Hallo Herr Holetschek,
Warum ist es verboten, das ich mit meiner Frau unsere Schwiegereltern besuchen darf?
Beste Grüße Martin Geike

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Geike,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß der 11. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayISMV) gilt beim Punkt
Kontaktbeschränkung aktuell Folgendes:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen
und auf privat genutzten Grundstücken ist (...) nur Angehörigen desselben
Hausstands und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kindern bis
einschließlich drei Jahren erlaubt (...). Abweichend davon ist die
wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von
Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich
organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus
höchstens zwei Hausständen umfasst.

Lieber Herr Geike, wir haben gemeinsam schon viel erreicht, in weiten
Teilen Bayerns gehen die Infektionszahlen auch aufgrund der geltenden
Kontaktbeschränkungen beständig zurück. Dennoch ist auch aufgrund der
Mutationen weiter Vorsicht geboten. Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit
und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Besser halten wir
jetzt - auch wenn es sicher oftmals schwerfällt - noch eine Weile durch,
als dass wir Rückschläge riskieren.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und – Bleiben Sie gesund!

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