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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Max S. •

Frage an Klaus Holetschek von Max S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Holetschek,
am heutigen Dienstag, 19.01.21, wollte ich mir in Landshut eine neue Brille anfertigen lassen. Dazu habe ich die einzig geöffnete Apollo-Filiale, Zweibrückenstraße 655 in 84028 Landshut aufgesucht.
Ich wurde zuerst freundlich bedient, als es um die Messung der Sehstärke ging, wurde mir gesagt, ich hätte eine FFP2-Maske aufzusetzen, anstelle meiner Alltagsmaske.
Da ich dies ablehnte (ich hatte bisher keine erwerben können), wurde ich nicht weiter bedient. Ich wies die Mitarbeiter von Apollo-Optik darauf hin, dass der bayrische Ministerpräsident für diese Woche eine Kulanzregelung bezüglich des Tragens von FFP2-Masken verkündet hatte. Vergebens.

Herr Minister, wie kann es sein, dass Anordnungen und Weisungen des Ministeriums willkürlich interpretiert werden? Sollte nicht zumindest der Handel, der schon in höchstem Maße eingeschränkt ist, wissen, was der Ministerpräsident verkündet hat?

Mit freundlichen Grüßen
M. Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2021. Grundsätzlich gilt: Die
Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist seit Montag, den 18. Januar 2021,
eine allgemeine Pflicht im ÖPNV, im Einzelhandel, bei Click&Collect sowie
in Alten- und Pflegeheimen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von
der FFP2-Masken-Plicht ausgenommen. Ab einem Alter von 6 Jahren bleibt es
bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Wir müssen alles dafür tun, die Infektionszahlen dauerhaft zu senken.
Gerade mit Blick auf die offenbar deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen
können FFP2-Masken hier einen zentralen Beitrag leisten. Damit sich die
Bürgerinnen und Bürger auf die neuen Regeln einstellen können, haben wir –
wie Sie richtig anmerken - eine sogenannte Kulanzwoche beschlossen: In
dieser ersten Woche sollen bei Verstößen noch keine Bußgelder verhängt
werden. Es kann im Vollzug und bei der Bemessung eines möglichen Bußgelds
jedoch berücksichtigt werden, ob gar keine Maske oder nicht die
vorgeschriebene Maske getragen wird.

Kontrolliert wird die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske wie bisher
durch die zuständigen Vollzugsbehörden und die Polizei. Einzelhändler
können jedoch das Tragen der richtigen Maske ggf. im Wege der Ausübung
ihres Hausrechts durchsetzen.

Weitere Informationen und zentrale Fragen und Antworten rund um das Thema
FFP2-Maskenpflicht finden Sie hier:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Klaus Holetschek, MdL

Staatsminister

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