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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Christian K. •

Frage an Klaus Holetschek von Christian K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Holetschek,
Gemeinden müssen bei der Ausweisung von Baugebieten grundsätzlich den mit der Bebauung verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen. Dies geschieht oftmals durch die Planung und Anlage von Ausgleichsflächen. Wenn die Gemeinde die Ausgleichsfläche nicht anlegt, hat die Aufsichtsbehörde keine wirksamen Mittel, um auf die Anlage der Flächen hinzuwirken (bspw. kein Zwangsgeld des Landratsamts gegen die Gemeinde). Der schwarze Peter wird mglw. zwischen den Gemeinden hin- und hergeschoben nach dem Motto: Solange Gemeinde A ihrer Verpflichtung zur Herstellung der Ausgleichsflächen nicht nachkommt, lege ich als Gemeinde B auch keine Ausgleichsflächen an.
Ist dieser Umstand der Staatsregierung bekannt? Falls ja, wie sieht die Behebung dieses Missstandes aus? Ein Appell an Freiwilligkeit ist mehr Ausdruck von Hilflosigkeit als wie effektive Verwaltung...

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen
möchte: Nach § 4c des Baugesetzbuchs (BauGB) überwachen die Gemeinden die
erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der
Bauleitpläne eintreten. Sofern Maßnahmen zum Ausgleich durch eine Gemeinde
selbst durchzuführen sind (vgl. z.B. § 135a Abs. 2 BauGB), ist sie für die
Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung verantwortlich. Bei
Nichtbeachtung gesetzlicher Vorgaben kommen Maßnahmen der Kommunalaufsicht
in Betracht. Gerne stehe ich auch für ein persönliches Gespräch zur
Verfügung!

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche
Ihnen persönlich alles erdenklich Gute!

Beste Grüße

Klaus Holestchek, MdL

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