Frage an Klaus Holetschek von Bernd M. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Holetschek,
durch die Medien habe ich in der vergangenen Woche erfahren, dass die neue Bundesregierung unter der Führung von CDU/CSU, die im Koaltionsvertrag mit der SPD getroffene Vereinbarung über die REnte mit 63 Jahren nach 45 beitragspflichtigen Jahren rückgängig machen will. Zukünftig soll nur eine Rente bei schweren körperlichen Belastungen im Berufsleben nach 45 Jahren gelten. Bereits im Frühjahr 2018 soll dies beschlossen werden. Wenn diese Aussage zutreffend ist, hätte ich gerne gewußt, warum nicht bereits vor der Bundestagswahl über diese geplante Maßnahme in der Öffentlichkeit gesprochen wurde? Als Wähler hätte ich, mit Kenntnis dieser Absicht, definitiv nicht die CSU gewählt. Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
H. M.
Sehr geehrter Herr M.,
die abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte (mit 45
Beitragsjahren) wurde zum 01.07.2014 eingeführt. Sie beruht auf der
damaligen Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Ein früherer Renteneintritt
ist grundsätzlich erst möglich, wenn das 63. Lebensjahr vollendet wurde und
der Antragsteller mindestens 45 Jahre Wartezeit erfüllt und noch keine
Altersrente bezieht.
Bei der Einführung der Rente ab 63 zum 1. Juli 2014 betraf dies alle vor
1953 Geborenen. Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu nutzen, müssen die
Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Beruf gewesen sein. Da
das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich auch das
Alter für die abschlagsfreie Frührente. Alle nach 1958 Geborenen können
diese ab 64 Jahren beantragen. Alle Jahrgänge ab 1964 können die
frühzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen.
Derzeit laufen die Sondierungsgespräche noch in Berlin. Mir ist jedoch
nicht bekannt, dass an der im Jahr 2014 eingeführten Regelung gerüttelt
werden soll. Wer sein Leben lang hart arbeitet, verdient eine gute Rente!
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen alles erdenklich
Gute!
Beste Grüße
Klaus Holetschek, MdL