
(...) Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich das Sorgerecht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen gehört. (...) - Es kann einer vergewaltigten Frau, die sich entschließt das Kind aus der Vergewaltigung auszutragen, nicht zugemutet werden, das Sorgerecht mit dem Vergewaltiger zu teilen. (...)