Wie passt es zum christlichen Selbstverständnis der CDU und dem Grundgesetz, dass die saarländische Regierung verstärkt junge, ledige Männer aus Syrien nach Griechenland abschiebt?
Quelle: Saarbrücker Zeitung (13.11.2021): "Flüchtlingsrat warnt davor, junge Syrer aus dem Saarland abzuschieben"
Mittlerweile gibt es in der deutschen Rechtsprechung Urteile, die Abschiebungen nach Griechenland für rechtswidrig erklären. So zum Beispiel das niedersächsische Oberverwaltungsgericht https://tinyurl.com/wfvxby7u und das Oberverwaltungsgericht in NRW. So heißt es in dessen Urteil: 'Die Asylanträge der Kläger könnten nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe.'" https://tinyurl.com/wrv5asr
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem vom Fragesteller angesprochenen Personenkreis handelt es sich um Flüchtlinge, denen in Griechenland bereits ein Schutzstatus gewährt worden ist, anschließend aber nach Deutschland weitergereist sind, um hier erneut ein Asylverfahren zu betreiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die in Deutschland gestellten Asylanträge nach den Bestimmungen des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt. Gleichzeitig hatte es das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse im Falle ihrer Rückkehr nach Griechenland verneint. Bei allen im Jahr 2021 insoweit erfolgten Rückführungen nach Griechenland wurden die Bundesamtsentscheidungen von den Verwaltungsgerichten bestätigt Hieran ist das Landesverwaltungsamt, Zentrale Ausländerbehörde, gebunden. Für eine hiervon abweichende Entscheidung der Zentralen Ausländerbehörde oder des saarländischen Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport besteht kein rechtlicher Spielraum.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Markus Tröster
[Saarland]