Frage an Klaus Bouillon von Gerhard Z. bezüglich Gesundheit
Was wollen Sie gegen den immer stärker werdenden Militärischen Fluglärm unternehmen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Fakt, dass der militärische Übungsflugbetrieb über dem Saarland und der daraus resultierende Fluglärm eine Belastung für die Bevölkerung darstellt, ist unstrittig und wird von Seiten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sehr ernst genommen. Ebenso unstrittig ist jedoch leider auch die Notwendigkeit des militärischen Übungsflugbetriebs im Rahmen der Landes- und kollektiven Bündnisverteidigung.
Jedoch liegen die gesetzgeberischen Kompetenzen zur Regelung des Luftverkehrs über der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des militärischen Flugbetriebs aufgrund unseres föderativen Systems beim Bund. Was konkret den militärischen Flugbetrieb anbelangt, ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständiger Akteur. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer zur Ausgestaltung der Nutzung des Flugraums über ihnen bestehen keine. In allen auswärtigen Angelegenheiten, d.h. auch bei der Zusammenarbeit mit den Bündnispartnerstaaten der NATO, ist das Auswärtige Amt der Bundesrepublik involviert.
Daher lotet das Ministerium seit Jahren, in einem kontinuierlichen Verhandlungs- und Kommunikationsprozess mit den jeweiligen verantwortlichen Entscheidungsträgern auf Bundesebene zusammen Möglichkeiten aus, um Verbesserungen hinsichtlich der Lärmbelastung durch militärischen Übungsflugbetrieb erreichen zu können. Im Rahmen dieses Prozesses ist es mittlerweile gelungen eine annähernde Gleichverteilung des militärischen Übungsflugbetriebs zwischen den Übungslufträumen (TRAs) in Deutschland zu erreichen.
Von saarländischer Seite aus werden wir auch weiterhin nicht in unseren Bemühungen nachlassen, dass der militärisch notwendige Übungsflugbetrieb, insbesondere in der TRA Lauter, nicht einseitig zu Lasten der saarländischen Bevölkerung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
K. T.
[Saarland]