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Klaus Bouillon
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Frage von Frank K. •

In unserem Schützenverein wollen wir Lärmschutzmaßnahmen durchführen. Gibt es da seitens der Landesregierung oder anderer Stellen Fördermaßnahmen?

Sehr geehrter Herr Bouillon,

mein Name ist Frank K., ich bin 1.Vorsitzender des Schützenverein 1970 Ensheim e.V. Da wir aufgrund unserer Mitgliederzahl, 210 Mitglieder, den Schießsport recht intensiv betreiben, wollen wir auf unseren Schießständen geeignete Lärmschutzmaßnahmen durchführen, damit wir mit unseren Nachbarn auch weiterhin ein gutes Verhältnis haben können und es zu keinen Problemen kommt. Diese Maßnahmen sind recht aufwändig und teuer. Jetzt meine Frage: Gibt es seitens der Landesregierung oder anderer Stellen Fördermaßnahmen, die wir in Anspruch nehmen können? Wenn ja, wohin müsste ich mich da wenden?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Frank K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eine Sportstättenförderung kann bei der Sportplanungskommission des Landesportverbandes für das Saarland beantragt werden.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Sportplanungskommission: Christoph Sahner; Sportplanungskommission@lsvs.de; 0681/3879-470.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Markus Tröster
[Saarland]