Frage an Klaus Barthel von Pit H. bezüglich Recht
Hallo Klaus,
meine Frage betrifft das Thema Demokratie: Bei jeder Bundestagswahl gebe ich meine Stimme für vier Jahre ab. Ich habe keinen Einfluss darauf, was tatsächlich damit geschieht. Das kann ich nicht länger verantworten.
Mir fehlt die bundesweite Volksabstimmung - das Recht, zwischen den Wahlen in einzelnen Sachfragen direkt zu entscheiden. 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind für das Recht auf Volksabstimmung, aber der Bundestag lehnt es regelmäßig ab.
Ich wähle nur noch Kandidaten oder Parteien, die sich für die Einführung einer bundesweiten Volksabstimmung einsetzen. Sollte dies keine/r tun, werde ich nicht mehr wählen und stattdessen meine Wahlbenachrichtigung an den „Omnibus für Direkte Demokratie“ schicken, der unsere Stimmen sammelt und öffentlich macht.
Wie stehst Du zum Recht auf Volksabstimmung und wie die SPD?
Im voraus vielen Dank für Deine Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Pit Hansing
Lieber Pit Hansing,
bereits 1993 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erneut in einem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht.
Nur: Für eine solche Verfassungsänderung bedarf es der Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und im Bundesrat. Solange CDU/CSU dieses Vorhaben ablehnen, kommt diese verfassungsändernde Mehrheit wohl nicht zustande. Unser Umstimmungsversuch gegenüber der Union im letzten Jahr hatte jedenfalls keinen Erfolg.
Die SPD und auch ich ganz persönlich bleiben aber am Ball. In unserem Wahlmanifest steht daher konsequenter Weise: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid". Es spricht also nichts dagegen, am 18. September mit beiden Stimmen SPD zu wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel, MdB