Frage an Klaus Barthel von Jochen B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Barthel,
leider ist nicht bekannt wie die Abstimmung zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verlaufen ist, ich nehme aber an dass Sie dafür gestimmt haben. Nachdem in den letzten Jahren die Energiekosten für Endverbraucher exorbitant gestiegen sind, vor allem auch auf Grund der ungerechten Verteilung der Netzkosten, kommen nun weitere Kosten auf den Endverbraucher zu, für die es keinen wirklichen Gegenwert gibt. Es ist mir unverständlich, wieso immer wieder der "kleine Mann" herhalten muss, wenn es darum geht, die Interessen der Wirtschaft umzusetzen. Letztendlich kann es doch nur heißen: für eine Leistung bezahlen soll der, der diese beauftragt hat oder verlangt, weil er einen Vorteil davon hat.
Ich brauche kein Messgerät, welches mir alle 15 Minuten meinen Stromverbrauch sagt. Ich weiß auch so, was im Haushalt am meisten Strom verbraucht. Selbst mit sehr viel gutem Willen und Phantasie weiß ich nicht, wie sich die zusätzlichen Kosten im Haushalt amortisieren sollen, ohne dass zusätzlich meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden. Ich bin mir recht sicher, dass ich dagegen klagen werde, wenn ich dran bin.
Aber vielleicht können Sie mir anhand eines Beispiels darlegen, welche tatsächliche Leistung mir mit diesem Gerät geboten wird, wie sich die zusätzlich Kosten tastsächlich amortisieren werden und auf welcher Rechtsgrundlage des bestehenden Verbraucherrechts eigentlich die Kosten für etwas, wovon bestenfalls die Energieversorger profitieren, auf die Endverbraucher abgewälzt werden.
Insgesamt bin ich sehr enttäuscht darüber, dass gerade die SPD auch weiterhin gewillt ist, den Bürger mit Kosten zu belasten, damit die Wirtschaft profitiert.
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Bonitz,
die 3. Lesung und Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende fand bereits am 23.06.2016 statt. Es wurde mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD – also auch mit meiner Stimme - und gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Das Gesetz ist bereits im September 2016 in Kraft getreten. Die Aufregung kommt also reichlich spät.
Ich habe mich in und mit der SPD dafür eingesetzt, dass der Normalverbraucher zunächst nicht betroffen ist. Jetzt müssen wir die Einführungsphase nutzen, um die Stromanbieter dazu zu bringen, Tarife anzubieten, die ein sinnvolles Verbraucherverhalten auch preislich honorieren und damit das Netz entlasten. Ohne Anreize und Steuerungseffekt ist es reine Abzocke. Den Anbietern gefällt das Sparen nicht, sie wollen möglichst viel möglichst teuren Strom verkaufen.
Die Zielsetzung des Gesetzes: Deutschland ist bei der Energiewende auf einem guten Weg: Im ersten Halbjahr 2015 wurde knapp ein Drittel unseres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Wie viel Strom sich aus Wind- und Sonnenenergie gewinnen lässt, hängt aber stark von der Wetterlage und Tageszeit ab. Da der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung weiter steigen wird und darüber hinaus immer mehr Stromverbraucher zugleich auch Produzenten sind, müssen die Stromerzeugung, der Verbrauch und die Stromnetze intelligent miteinander verknüpft werden.
Eine wichtige Rolle spielen dabei Intelligente Messsysteme, die Stromerzeugung, Stromverbrauch und Informationen über das Stromnetz erfassen und veranschaulichen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromzählern können Intelligente Messsysteme insbesondere zwei wichtige Funktionen übernehmen:
1. Nutzen für private Verbraucher bieten
Im Haushalt machen Intelligente Messsysteme transparent, wann und wo wie viel Strom verbraucht wird – und motivieren dazu, effizient mit Energie umzugehen. Anwendungen für das vernetzte Zuhause, das sogenannte „Smart Home“, in dem sich etwa Klima- und Heizungssysteme selbständig regeln und ihren Energiebedarf optimieren, sind direkt anschlussfähig. Außerdem können Smart Meter den Wettbewerb in der Strombelieferung beflügeln. Denn nur, wenn sich der Stromverbrauch differenziert messen und abrechnen lässt, lohnt es sich für Anbieter, ihre Stromtarife individueller und variabler zu gestalten. Und die Kunden mit niedrigen Preisen dafür zu belohnen, dass sie Strom dann nutzen, wenn das Angebot im Stromnetz hoch ist.
2. Erneuerbare Energien besser in den Strommarkt integrieren
Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung steigt – und mit ihm die Schwankungen zwischen Angebot und Nachfrage. Mit intelligenten Messsvstemen lassen sich Erzeugungsanlagen wie die Solaranlage auf dem Dach, aber auch Verbrauchseinrichtungen wie Elektroautos, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen, in ein intelligentes Stromnetz einbinden. Kurz: Intelligente Messsysteme sind die Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz der Zukunft, die Stromangebot und –nachfrage in Einklang bringen und nachhaltig zu einer Senkung des Energieverbrauchs beitragen können.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass die EU-Mitgliedstaaten 80 Prozent aller Haushalte mit „intelligenten Stromzahlern“ ausstatten müssen. Ein anderer Ansatz ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine solche Analyse durchführen lassen und auf Basis dieser Berechnungen den Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende vorgelegt.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen waren letztes Jahr auch Gegenstand einer Anhörung im Dt. Bundestag am 13.04.2016. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien hielt sich damals in Grenzen.
Ab 2017 kann mit dem Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung begonnen werden. Andere Verbraucher und Erzeuger können erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet werden. Diese zeitliche Abstufung soll dazu beitragen, von der Lernkurve der "Vorreitergruppen" bei der Markteinführung zu profitieren.
Die Verpflichtung zum Einbau greift ab einem Verbrauch von 6.000 kWh im Jahr – ab 2020. Zum Vergleich hat ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich einen Verbrauch von 3.500 kWh. So ist der allergrößte Teil der Haushaltskunden nicht betroffen. Nur wo es sinnvoll erscheint, bleibt aber die Möglichkeit eröffnet, auch kleinere Verbrauchsgruppen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. So z.B. kann der Vermieter einen Einbau für einen größeren Wohnkomplex vorsehen, wenn beispielsweise die Messung von Heizwärme integriert werden kann. Dann allerdings dürfen die Mieter nicht mehr für diese Dienstleistungen bezahlen müssen als vorher.
Kosten und Nutzen werden sinnvoll in Einklang gebracht: Die neuen Regeln schaffen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen des Einbaus und Betriebs intelligenter Messsysteme. Dazu gibt es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen. Diese stellen sicher, dass die Kosten den erwarteten Nutzen nicht übersteigen. Der Einbau intelligenter Messsysteme wird darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen übernehmen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die in den verbrauchsstarken Gruppen gemachten Erfahrungen können dann dafür genutzt werden, Erfahrungen auch für den Haushaltsbereich zu sammeln.
Wie schon jetzt für den Stromzähler, hat die Kosten grundsätzlich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber zu tragen. Neu ist der Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen (für Einbau und Betrieb):
* Verbraucher 50.000 kWh-100.000 kWh/a sowie Erzeuger 50-100 kW: 200 €
* Verbraucher 20.000 kWh-50.000 kWh/a sowie Erzeuger 30-50 kW: 170 €
* Verbraucher 10.000 kWh-20.000 kWh/a sowie Erzeuger 15-30 kW: 130 €
* Verbraucher 6.000 kWh-10.000 kWh/a sowie Erzeuger 7-15 kW: 100 €
Wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber sich dazu entschließt, über diese Grenzen hinaus intelligente Messsysteme einzusetzen, ergeben sich folgende jährliche Preisobergrenzen:
* Verbraucher 4.000 kWh-6.000 kWh/a: 60 €
* Verbraucher 3.000 kWh-4.000 kWh/a: 40 €
* Verbraucher 2.000 kWh-3.000 kWh/a: 30 €
* Verbraucher < 2.000 kWh/a: 23 €
Aktuell betragen die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung bei elektronischen Zählern ca. 20 € pro Jahr für Verbraucher. Dies ist auch die Preisobergrenze für "moderne Messeinrichtungen". Für Kleinerzeuger beträgt das Entgelt für den Messstellenbetrieb aktuell ca. 30 € pro Jahr.
Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen zu dulden.
Technische Mindestanforderungen gewährleisten Datenschutz und Datensicherheit:
Das Gesetz schafft neue verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten (PDF: 65 KB). Diese wurden im Auftrag des BMWi vom BSI gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur sowie der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die Dokumente sind auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht. Sie beinhalten einen technischen Standard für ein "privacy by design". Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können sämtliche Daten, die für die Energieversorgung zwingend erforderlich sind, von den jeweils berechtigten Akteuren genutzt werden.
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/smart-metering.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel
-------------------------------------------------
Klaus Barthel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 0 30/2 27-7 13 14
Fax: 0 30/2 27-7 67 71
eMail: klaus.barthel@bundestag.de
www.klaus-barthel.de
Sehr geehrter Herr Bonitz,
die 3. Lesung und Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende fand bereits am 23.06.2016 statt. Es wurde mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD – also auch mit meiner Stimme
- und gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Das Gesetz ist bereits im September 2016 in Kraft getreten. Die Aufregung kommt also reichlich spät.
Ich habe mich in und mit der SPD dafür eingesetzt, dass der Normalverbraucher zunächst nicht betroffen ist. Jetzt müssen wir die Einführungsphase nutzen, um die Stromanbieter dazu
zu bringen, Tarife anzubieten, die ein sinnvolles Verbraucherverhalten auch preislich honorieren und damit das Netz entlasten. Ohne Anreize und Steuerungseffekt ist es reine Abzocke. Den Anbietern gefällt das Sparen nicht, sie wollen möglichst viel möglichst
teuren Strom verkaufen.
Die Zielsetzung des Gesetzes: Deutschland ist bei der Energiewende auf einem guten Weg: Im ersten Halbjahr 2015 wurde knapp ein Drittel unseres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Wie viel Strom sich
aus Wind- und Sonnenenergie gewinnen lässt, hängt aber stark von der Wetterlage und Tageszeit ab. Da der Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung weiter steigen wird und darüber hinaus immer mehr Stromverbraucher zugleich auch Produzenten sind, müssen
die Stromerzeugung, der Verbrauch und die Stromnetze intelligent miteinander verknüpft werden.
Eine wichtige Rolle spielen dabei Intelligente Messsysteme, die Stromerzeugung, Stromverbrauch und Informationen über das Stromnetz erfassen und veranschaulichen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromzählern
können Intelligente Messsysteme insbesondere zwei wichtige Funktionen übernehmen:
<![if !supportLists]>1.
<![endif]>Nutzen für private Verbraucher bieten
Im Haushalt machen Intelligente Messsysteme transparent, wann und wo wie viel Strom verbraucht wird – und motivieren dazu, effizient mit Energie umzugehen. Anwendungen für das vernetzte Zuhause, das sogenannte „Smart Home“,
in dem sich etwa Klima- und Heizungssysteme selbständig regeln und ihren Energiebedarf optimieren, sind direkt anschlussfähig. Außerdem können Smart Meter den Wettbewerb in der Strombelieferung beflügeln. Denn nur, wenn sich der Stromverbrauch differenziert
messen und abrechnen lässt, lohnt es sich für Anbieter, ihre Stromtarife individueller und variabler zu gestalten. Und die Kunden mit niedrigen Preisen dafür zu belohnen, dass sie Strom dann nutzen, wenn das Angebot im Stromnetz hoch ist.
<![if !supportLists]>2.
<![endif]>Erneuerbare Energien besser in den Strommarkt integrieren
Der Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung steigt – und mit ihm die Schwankungen zwischen Angebot und Nachfrage. Mit intelligenten Messsvstemen lassen sich Erzeugungsanlagen wie die Solaranlage auf dem Dach, aber auch Verbrauchseinrichtungen wie
Elektroautos, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen, in ein intelligentes Stromnetz einbinden. Kurz: Intelligente Messsysteme sind die Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz der Zukunft, die Stromangebot und –nachfrage in Einklang bringen und
nachhaltig zu einer Senkung des Energieverbrauchs beitragen können.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass die EU-Mitgliedstaaten 80 Prozent aller Haushalte mit „intelligenten Stromzahlern“ ausstatten müssen. Ein anderer Ansatz ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende
Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine solche Analyse durchführen lassen und auf Basis dieser Berechnungen den Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende vorgelegt.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen waren letztes Jahr auch Gegenstand einer Anhörung im Dt. Bundestag am 13.04.2016. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien hielt sich damals in Grenzen.
Ab 2017 kann mit dem Einbau intelligenter Messsysteme für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung begonnen werden.
Andere Verbraucher und Erzeuger können erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet werden. Diese zeitliche Abstufung soll dazu beitragen, von der Lernkurve der "Vorreitergruppen" bei der Markteinführung zu profitieren.
Die Verpflichtung zum Einbau greift ab einem Verbrauch von 6.000 kWh im Jahr – ab 2020.
Zum Vergleich hat ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich einen Verbrauch von 3.500 kWh.
So ist der allergrößte Teil der Haushaltskunden nicht betroffen. Nur wo es sinnvoll erscheint, bleibt aber die Möglichkeit eröffnet, auch kleinere Verbrauchsgruppen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. So z.B. kann der Vermieter einen Einbau
für einen größeren Wohnkomplex vorsehen, wenn beispielsweise die Messung von Heizwärme integriert werden kann. Dann allerdings dürfen die Mieter nicht mehr für diese Dienstleistungen bezahlen müssen als vorher.
Kosten und Nutzen werden sinnvoll in Einklang gebracht: Die neuen Regeln schaffen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen des Einbaus und Betriebs intelligenter Messsysteme.
Dazu gibt es eine klare Kostenregelung mit Preisobergrenzen. Diese stellen sicher, dass die Kosten den erwarteten Nutzen nicht übersteigen. Der Einbau intelligenter Messsysteme wird darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen
übernehmen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle, kleinere Stromverbraucher folgen später. Die in den verbrauchsstarken Gruppen gemachten Erfahrungen können dann dafür genutzt werden, Erfahrungen auch für den Haushaltsbereich
zu sammeln.
Wie schon jetzt für den Stromzähler, hat die Kosten grundsätzlich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber zu tragen. Neu ist der Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen (für Einbau
und Betrieb):
- Verbraucher 50.000 kWh-100.000 kWh/a sowie Erzeuger 50-100 kW: 200 €
- Verbraucher 20.000 kWh-50.000 kWh/a sowie Erzeuger 30-50 kW: 170 €
- Verbraucher 10.000 kWh-20.000 kWh/a sowie Erzeuger 15-30 kW: 130 €
- Verbraucher 6.000 kWh-10.000 kWh/a sowie Erzeuger 7-15 kW: 100 €
Wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber sich dazu entschließt, über diese Grenzen hinaus intelligente Messsysteme einzusetzen, ergeben sich folgende jährliche Preisobergrenzen:
- Verbraucher 4.000 kWh-6.000 kWh/a: 60 €
- Verbraucher 3.000 kWh-4.000 kWh/a: 40 €
- Verbraucher 2.000 kWh-3.000 kWh/a: 30 €
- Verbraucher < 2.000 kWh/a: 23 €
Aktuell betragen die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung bei elektronischen Zählern ca. 20 € pro Jahr für Verbraucher. Dies ist auch die Preisobergrenze für "moderne Messeinrichtungen". Für Kleinerzeuger
beträgt das Entgelt für den Messstellenbetrieb aktuell ca. 30 € pro Jahr.
Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen zu dulden.
Technische Mindestanforderungen gewährleisten Datenschutz und Datensicherheit:
Das Gesetz schafft neue verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten (PDF:
65 KB). Diese wurden im Auftrag des BMWi vom BSI gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur sowie der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt
erarbeitet. Die Dokumente sind auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht. Sie beinhalten einen technischen Standard für ein "privacy by design". Das Gesetz enthält außerdem detaillierte Regelungen, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. So wird einerseits
ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet, andererseits können sämtliche Daten, die für die Energieversorgung zwingend erforderlich sind, von den jeweils berechtigten Akteuren genutzt werden.
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/smart-metering.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel
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Klaus Barthel, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 0 30/2 27-7 13 14
Fax: 0 30/2 27-7 67 71
eMail: klaus.barthel@bundestag.de