Frage an Klaus Barthel von Alfred H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Barthel,
das soeben abgesegnete Energie-Gesetz sieht vor, dass Solarstrom ab 2009 nicht mehr so stark gefördert wird wie bisher. Sind davon auch schon bestehende Anlagen betroffen oder nur solche, die erst ab 2009 installiert werden? Für welchen Zeitraum sind die Förderungen bzw. die Abnahmepreise gesichert?
Mit freundlichen Grüßen,
Alfred Heinle
Sehr geehrter Herr Heinle,
der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 die ersten Gesetze zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung beschlossen. Mit dem Energiepaket, das neben den nun vier beschlossenen Gesetzen noch aus 25 weiteren Maßnahmen besteht, können im Jahre 2020 bereits 55 Prozent des deutschen Stroms klimafreundlich erzeugt werden. Damit ist ein großer Schritt zur Erreichung des Ziels gelungen, die CO-2-Emissionen um 40 % zu verringern.
Mit dem Beschluss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Voraussetzungen geschaffen, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von heute etwa 15 Prozent bis 2020 auf mindestens 30 Prozent zu steigern. Die SPD hat bei den Verhandlungen die entscheidenden Änderungen bei den Vergütungssätzen, bei der Marktintegration Erneuerbarer Energien sowie beim Netzzugang und bei der Netzeinspeisung durchgesetzt, um diesen Ausbau erreichen zu können.
Aufgrund der Markt- und Kostenentwicklung im Bereich der Photovoltaik konnte im Vergleich zum bestehenden EEG die Degression angehoben werden. Gleichzeitig soll aber verhindert werden, dass es zu Markteinbrüchen oder Insolvenzen in dieser jungen Branche kommt. Deshalb wurde im Vergleich zum Regierungsentwurf eine recht differenzierte Regelung der Degressionsentwicklung für die Vergütungssätze (jährliche Absenkung der Vergütung für Neuanlagen) getroffen:
- Anlagen bis 100 kW: je 8 Prozent in 2009 und 2010, 9 Prozent ab 2011;
- Anlagen größer 100 kW: je 10 Prozent in 2009 und 2010, 9 Prozent ab 2011 (inkl. Freiflächen);
- bei der neu eingeführten Dachklasse > 1.000 kW wird gegenüber dem Regierungsentwurf zusätzlich um rd. 1,5 Cent/kWh abgesenkt (Vergütungssatz 2009: 33,0 Cent/kWh).
Für 2009 sind also folgende Vergütungssätze im EEG festgelegt:
Freifläche: 31,94 Cent/kWh
0-20 kW: 43,01 Cent/kWh
30-100 kW: 40,91 Cent/kWh
100-1 MW. 39,58 Cent/kWh
> 1 MW: 33,00 Cent/kWh
Für die Folgejahre 2010 ff. wurde zusätzlich ein Wachstumskorridor festgelegt, bei dessen Unterschreitung die Degression im Folgejahr um ein Prozent-Punkt vermindert und bei Überschreitung um einen Prozent-Punkt erhöht wird. Die maßgeblichen Unter- bzw. Obergrenzen sind 1.000 bis 1.900 MW Zubau für die Jahre 2009 bis 2011.
Die neuen Sätze gelten nicht für Altanlagen. Das EEG garantiert für 20 Jahre die gleichen Einspeisepreise. Für 2008 gelten also noch die Einspeisevergütungen des derzeitigen EEG. Maßgeblich sind jeweils die Vergütungssätze, die im Jahr der Inbetriebnahme gelten, und zwar für die gesamte Vergütungdauer in unveränderter Höhe. Die Degression betrifft jeweils nur die später in Betrieb gehenden Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel, MdB