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Klaus Barthel
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Frage von Paul B. •

Frage an Klaus Barthel von Paul B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Barthel,

gerne möchte ich Sie heute fragen: "Was stellt den Nachweis der Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland dar?"

Ich las im Weltnetz auf der Seite des Bayr. Innenministeriums, unter Staatsangehörigkeit und Einbürgerung, daß der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern lediglich die Vermutung begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Vielen Dank für ihre Antwort und freundliche Grüße

Paul Biermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Biermann,

eine ähnlich lautende Frage haben Sie bereits der Bundestagsabgeordneten Gabriele Hiller-Ohm gestellt, auf deren Antwort ich verweise. Alles weitere können Sie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) entnehmen. Diese finden Sie beim Bundesministerium des Innern unter: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164920/Internet/Navigation/DE/Themen/Staat sangehoerigkeit/DatenUndFakten/datenUndFakten__node.html__nnn=true Außerdem finden Sie auf dieser Seite auch die Rubrik "Wichtige Fragen und Antworten zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht".

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel