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Klaus Barthel
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Frage von André K. •

Frage an Klaus Barthel von André K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Barthel,

als ehemaliger parlamentarischer Assistent eines Abgeordneten des europäischen Parlaments habe ich in den vergangenen zwei Jahren diverse Handelsabkommen analysiert und bewertet, mit ernüchternden Ergebnissen.

Als Ordoliberalist im Geiste mit Alfred Müller-Armack, Walter Eucken und Ludwig Erhard, den Schöpfern der Sozialen Marktwirtschaft, bin ich absolut der Meinung, dass internationale Handelsverträge notwendig sind. Jedoch nicht mit den Inhalten, wie sie jetzt in CETA und anderen Verträgen stehen.

Nun möchte die EU-Kommission auch noch ohne Befragung des EU-Parlaments und der nationalen Parlamente CETA noch in diesem Jahr provisorisch einführen.

Insbesondere der Vorsitzende Ihrer Partei, Sigmar Gabriel, setzt sich immer wieder über die Prinzipien der Sozialdemokratie, zusammengefasst im Godesberger Programm, hinweg.

Wie stehen Sie zu diesem klaren Bruch der europäischen Verträge (insbesondere Rom 57 und Maastricht 92) und des Grundgesetzes?

Mit freundlichen Grüße,

André Kirberg
Politikwissenschaftler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirberg,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. In der Tat bestehen schwerwiegende Bedenken gegen die von Ihnen genannten Abkommen.

Die von mir geführte Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) hat als erste bundesweite Organisation der SPD schon vor zwei Jahren ein Aussetzen der Verhandlungen zu TTIP und CETA gefordert. Auf dem Bundesparteitag im Dezember 2015 haben wir das mit einem entsprechenden Antrag zu CETA untermauert. Dieser wurde zwar leider nicht angenommen, aber an die zuständigen Gremien überwiesen. Erreicht haben wir aber, dass für die SPD die Zustimmung zu den Abkommen an klare, eng gefasste Kriterien gebunden ist. Diese Kriterien halte ich bisher für CETA als nicht erfüllt, für TTIP ist das offen, da hier insgesamt wesentliche Fragen offen sind.

Ein vorläufiges Inkrafttreten ist nach den Lissabonner Verträgen für die in EU-Zuständigkeit fallenden Teile möglich, aber nicht ohne Zustimmung des EU-Parlamentes. Die Ratifizierung erfolgt dann durch die nationalen Parlamente. Welche Teile der "gemischten Zuständigkeit" unterliegen, wie dieser Ratifizierungsprozess abläuft und welche Folgen die Ablehnung Parlamentes (oder mehrerer) hätte, wird die Juristen, Gutachter und Gerichte demnächst noch intensiv beschäftigen. Das gilt auch für Ihre Frage nach einem möglichen Bruch der Verträge.

In jedem Falle werden wir uns für eine genaue Prüfung all dieser Fragen einsetzen. Derzeit gibt es ja noch nicht einmal eine amtliche deutsche Fassung von CETA.

Dieser Debatte sehe ich mit Spannung entgegen und hoffe, dass eine breite öffentliche Diskussion dazu beiträgt, dass dies keine rein juristische Angelegenheit bleibt, sondern wir zu gemeinsamen Zielvorstellungen kommen, wie wir die Globalisierung im Sinne der Mehrheit der Menschen gestalten wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel