Frage an Klaus Barthel von Bernhard B.
Sehr geehrter Herr Barthel,
ich wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages und knüpfe an Ihre Antworten an Herrn Ballmann zu den Handelsabkommen CETA und TTIP an. Ich begrüße Ihre klare Aussage, dass CETA und TTIP in der gegenwärtigen Form nicht Ihre Zustimmung erhalten werden.
Mittlerweile hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorschläge zur Reform des Investitionsschiedsgerichtswesen aufgenommen, die im letzten Jahr vornehmlich von sozialdemokratischen Politikern/innen in Deutschland und Europa unterbreitet worden waren.
Im November folgte ein Textvorschlag der Kommission zum Kapitel Investitionsschutz und -schiedsgerichtswesen für die TTIP-Verhandlungen.
Erlauben Sie dazu zwei Fragen:
1. Was ist Ihre Haltung zur Ausgestaltung der Schutzstandards für Auslandsinvestitionen im Textvorschlag der Kommission? Warum sind die Schutzstandards der fairen und gerechten Behandlung sowie der indirekten Enteignung erforderlich? Warum genügt nicht das Diskriminierungsverbot (wie beispielsweise von Krajewski im Modell-Investitionsvertrag des BMWi erörtert)?
2. Wie sehen Sie im vorliegenden Verhandlungstext das Verhältnis von staatlicher Regulierungshoheit bzgl. Arbeitnehmerrechten, Umwelt-, Gesundheitsschutz u.ä. einerseits und Schiedsgerichtsbarkeit zum Schutz von Auslandsinvestitionen andererseits gelöst?
Müssen nach Ihrer Einschätzung Veränderungen im Investitionskapitel des TTIP-Textvorschlages vorgenommen werden, damit Arbeits- und Umweltnormen gemäß den Forderungen des Parteikonventes der SPD im September 2014 ausreichend Berücksichtigung im Handelsabkommen finden?
Ich wäre Ihnen für eine baldige Antwort dankbar und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Bernhard Bielick
Sehr geehrter Herr Bielick,
zu Ihrer ersten Frage: Ich halte den Vorschlag der Kommission für unbefriedigend. Die Folgefragen sind an die Kommission zu stellen und nicht an mich.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Ich sehe wenig Sinn darin, Textbausteine aus Verhandlungen jeweils im Detail zu analysieren. Ein Urteil ist erst möglich, wenn wenigstens konsentierte Texte vorliegen und diese auch von Fachleuten geprüft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel