Frage an Klaus Barthel von Jörg F. bezüglich Finanzen
Die SPD will die Vermögenssteuer unter Berücksichtigung eines Freibetrages wieder einführen. Selbständige haben oft keine gesetzlichen Versorgungsansprüche, sondern sorgen u.a. mit der Schaffung von Geldvermögen vor.
Politiker, Beamte und gesetzl. Versicherte haben Altersversorgungsansprüche.
Meine Frage:
Werden diese Altersversorgungsansprüche kapitalisiert und bilden somit einen Teil der Freibeträge?
Oder sollen Selbständige einen adäquaten Freibetrag erhalten?
Um eine Beamtenpension von z.B. € 5.000.-- mtl. über eine private Versicherung zu kompensieren, ist ein Kapital von wenigstens € 1.500.000.-- notwendig.
Wenn also für Selbständige / Freiberufler kein adäquater Freibetragssockel vorgesehen ist, müsste fairnesshalber diesem Beamten ein vermögenssteuerpflichtiges Zusatzvermögen von 1,5 Mio. zugerechnet werden.
Wie sieht die SPD diese Situation?