Frage an Klaus Barthel von Andreas O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Barthel,
beabsichtigt die SPD nach der Bundestagswahl im Falle einer Regierungsbeteiligung den Arzneimittelmarkt weiter unqualifizierten Kreisen zugänglich zu machen?
Ich denke hier an z. B. an Arzneimittel an der Tankstelle.
Für mich als selbständigen Apotheker ist das ein wichtiges Kriterium für meine Wahlentscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Obermüller
FWG-Stadtrat und Fraktionssprecher
FWG-Ortsvorsitzender
Vorsitzender FW-Kreiswahlgruppe Landkreis Miesbach
Sehr geehrter Herr Obermüller,
der Verkauf von Arzneimitteln ist in Deutschland klar geregelt, wie Sie sicher auch wissen. Auch die laufende Rechtsprechung bestätigt dies immer wieder, zuletzt bei den sogenannten Versandapotheken. Die Regelung besagt, dass Arzneimittel grundsätzlich nur in Apotheken abgegeben werden dürfen. Einzige Ausnahme ist der Vertrieb freiverkäuflicher Arzneimittel, also z. B. Vitaminpräparate, Heilwasser, bestimmte flüssige Verbandsstoffe, äußerlich anwendbare Desinfektionsmittel etc.
Alle anderen Medikamente unterliegen der Apothekenpflicht. Das gilt für verschreibungspflichtige wie für nicht verschreibungspflichtige OTC-Präparate (Over The Counter). Bitte sagen Sie mir, welche Tankstelle welches Arzneimittel vertreibt oder melden Sie dies den zuständigen Behörden. Gegen den einen mir bekannten Fall in Sachsen sind die Behörden jedenfalls rigoros vorgegangen. Ich wüßte nicht, dass wir "unqualifizierten Kreisen" diesen Markt zugänglich gemacht hätten. Wir haben das auch nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Barthel