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Klaas Hübner
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Frage von Volker G. •

Frage an Klaas Hübner von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hübner,

im Internet unter Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit habe ich den Bericht über die Jahrhundertlüge
gelesen. Sagen Sie mir, als unser Abgeordneter, wie Sie zu diesen offenkundigen Tatsachen stehen und was Sie vor haben dagegen zu unternehmen? Ist es richtig, das das GG hemmungslos geändert wird ? Sie verstoßen gegen Völkerrecht und das ist ihnen bewußt.Ist es richtig, dass das Ziel, durch das deutsche Volk eine Verfassung zu erarbeiten, behindert wird ? Wieso haben wir bis zum heutigen Tage keinenFriedensvertrg ? Viele Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf und bedürfen einiger Antworten. Ich wäre Ihnen sehr verbunden und andere Leser sicher auch.

Mit freundlichen Grüßen Volker Götze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Götze,

vielen Dank für Ihre Frage vom 08.03.2009.

In dem Bericht, auf den Sie verweisen, wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei verfassungsrechtlich kein Staat und würde noch immer von den Alliierten kontrolliert. Die „Jahrhundertlüge“ ist wohl weniger „offenkundige Tatsache“ als fragwürdige Verschwörungstheorie.

Zunächst einmal ist es doch eindeutig, dass unser Grundgesetz einer Verfassung entspricht. Kern des Grundgesetzes bilden die in Artikel 20 genannten Verfassungsgrundsätze. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland umfasst das Rechtsstaats-, Demokratie- und das Sozialstaatsprinzip, die republikanische Staatsform und auf die Bundesstaatlichkeit.

Selbstverständlich kann das Grundgesetz – wie jede Verfassung – auch geändert werden. Allerdings legt das Grundgesetz hohe Hürden für eine Verfassungsänderung auf. In der Regel ist dafür eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates nötig. Um in unserem stark verflochtenen Föderalismus solche Mehrheiten herbeizuführen, bedarf es schon eines großen gesellschaftlichen Konsens.

Eine starre Verfassung ist auch nicht unbedingt von Vorteil. Unser Grundgesetz ist eine der weltweit detailliertesten Verfassungen, die auch spezifische Materien regelt, z.B. dass ein gewisser Anteil an Steuern für den Personennahverkehr aufzuwenden ist (Art. 106a GG). Die Möglichkeit – unter strengen Hürden – das Grundgesetz der Zeit anzupassen macht es zu einer modernen Verfassung.

Entscheidend dabei ist, dass sichergestellt ist, dass das Grundgesetz nicht in seinem Kern ausgehöhlt werden kann. Eine Änderung von Artikel 1 und Artikel 20 ist unzulässig. Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ in Artikel 79 sichert nicht nur den Bestand der Länder und deren Gesetzgebungskompetenz, sondern auch die in Artikel 20 genannten Grundsätze und den in Artikel 1 genannten Schutz der Menschenwürde. Auch der Kernbereich der Grundrechte wird durch den Menschenwürdegehalt geschützt.

Anstatt unser Grundgesetz unangemessen zu diskreditieren, sollten sie das Jahr 2009 nutzen, um feierlich auf 60 Jahre Grundgesetz zurück zu blicken.

Mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB