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Klaas Hübner
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Frage von Klaus T. •

Frage an Klaas Hübner von Klaus T. bezüglich Wirtschaft

Meine Frau und ich besitzen (teilweise mit VWL-Förderung erworben) Fondsanteile. In diesen stecken Aktien deutscher Unternehmen. Wenn ich 100 Aktien eines Unternehmens halte ,habe ich in der Jahreshauptversammlung ein entsprechendes Stimmrecht. Sind in meinen Fondsanteilen 500 Aktien des gleichen Unternehmens, nehmen mein Stimmrecht Banker war, möglicherweise nach dem Motto "Eine Krähe...) Wäre es nicht sinnvoll, auch bei Fonds den Anteileignern das Stimmrecht zu belassen, oder die Fondsgesellschaften zu verpflichten, die Stimmen der Anteileigner zusammengefasst abzugeben? Möglicherweise gäbe es dann keine Zustimmung zu manchen Managervergütungen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tiedke,

vielen Dank für ihre Frage zum Thema Stimmrechte bei Aktienfonds.

Die Anteilseigner eines Fonds sind durch den Fonds Miteigentümer des Aktienbestandes des Fonds. Das mit Besitz einer Aktie verbundene Stimmrecht auf der Hauptversammlung können sie -- wie Sie richtig sagen -- jedoch nicht wahrnehmen. Das Investmentgesetz sieht grundsätzlich die Ausübung des Stimmrechts durch die Fondsgesellschaft vor. Die Fondsgesellschaft gibt die Stimmen auf der Hauptversammlung zusammengefasst und einheitlich ab.

Ihre Begründung findet diese Reglung im Wesen des Fonds. Dieses besteht in der Risikostreuung und die Bündelung von Anteilen vieler Aktionäre, entweder durch aktives Fondsmanagement oder durch die Abbildung von Indizes. Die Einholung eines Meinungsbildes durch die Fondsgesellschaft vor jeder Hauptversammlung wäre mit einem hohen und kostspieligen Organisationsaufwand verbunden, zumal ein Fonds in der Regel eine Vielzahl von Unternehmen in seinem Portfolio hält. Die Selbstwahrnehmung des Stimmrechtes durch den Anteilseigner erscheint auch wenig opportun, da -- zumindest in der Theorie -- der Fonds durch stärkeres Gewicht besser die Aktionärsinteressen vertreten kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt einen anderen Weg, um übertriebene Managerbezüge zu begrenzen und hat hierzu ein Bündel wirksamer Maßnahmen vorgeschlagen. Die große Koalition hat einen Teil der Vorschläge bereits beschlossen. So wird die Entscheidung über die Höhe der Gehälter nicht länger von einem kleinen Gremium "im Hinterzimmer" sondern vom gesamten Aufsichtsrat gefällt. Zudem sind die Haftungsregeln für Aufsichtsratmitglieder verschärft worden. Die Haltefrist bei der Ausübung von Aktienoptionen ist von zwei auf vier Jahre verlängert worden. Dadurch erhalten Manager Anreize, verstärkt auf den langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu setzen -- anstatt auf kurzfristige Rendite.

Womit wir uns noch nicht durchsetzen konnten, ist die Forderung nach einer Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern und Abfindungen. Hohe Vorstandsgehälter würden dadurch für die Unternehmen deutlich teuer. Ich bin davon überzeugt, dass mit einer konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen der Selbstbedienungsmentalität einiger Manager ein Riegel vorgeschoben wird.

Mit freundlichen Gßen

Klaas Hübner, MdB